JGG
Gliederung
Zweiter Teil Jugendliche
Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren
Erster Unterabschnitt Das Vorverfahren
§ 46a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
Abgesehen von Fällen des § 38 Absatz 7 darf die Anklage auch dann vor einer Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe nach § 38 Absatz 3 erhoben werden, wenn dies dem Wohl des Jugendlichen dient und zu erwarten ist, dass das Ergebnis der Nachforschungen spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung zur Verfügung stehen wird. Nach Erhebung der Anklage ist der Jugendstaatsanwaltschaft und dem Jugendgericht zu berichten.
Art. 4 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
Art. 4 Artikel IV
…des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruches ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen. (3) Für Strafsachen junger Erwachsener ( § 46a Abs. 1 JGG in der Fassung des Art. I Z 9 dieses Bundesgesetzes), die vor dem 1. Juli 2001 anhängig geworden sind, bleibt das bisher…
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