Ist der Beamte suspendiert und sein Monatsbezug aus diesem Anlaß gekürzt worden, so wird die Kürzung endgültig, wenn
1. der Beamte strafgerichtlich verurteilt wird,
2. über ihn im Disziplinarverfahren eine Geldstrafe oder die Entlassung verhängt wird oder
3. er während des strafgerichtlichen oder des Disziplinarverfahrens aus dem Dienstverhältnis austritt.
Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, so sind die infolge der Kürzung einbehaltenen Beträge dem Beamten nachzuzahlen.
Rückverweise
§ 13 GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 13 Bezüge bei Suspendierung
…§ 13. Ist der Beamte suspendiert und sein Monatsbezug aus diesem Anlaß gekürzt worden, so wird die Kürzung endgültig, wenn 1. der Beamte strafgerichtlich verurteilt wird, 2…
§ 149 Gehalt, Dienstalterszulage, Verwendungszulage und Verwendungsabgeltung
…Bei der Anwendung der Überstellungsbestimmungen gilt die für Berufsoffiziere der Verwendungsgruppe H 1 anstelle einer Hochschulbildung vorgeschriebene besondere Ausbildung als abgeschlossenes Hochschulstudium. (4) § 13 ist auf Berufsoffiziere mit der Abweichung anzuwenden, daß im Anwendungsbereich der §§ 79 bis 82 HDG 2014 an die Stelle der in…
§ 40c Vergütung für die Erfüllung von ärztlichen oder zahnärztlichen Aufgaben im Rahmen einer öffentlichen Krankenanstalt
…des betreffenden Monats liegt. Maßgebend ist der Tag des Ereignisses, das den Anfall oder die Einstellung bewirkt. Die Bestimmungen der §§ 12c bis 13 über die Kürzung und den Entfall der Bezüge bleiben unberührt. (4) Die Vergütung nach Abs. 1 gebührt dem Beamten 1. bei Herabsetzung der regelmäßigen…
§ 40b Vergütung im militärluftfahrttechnischen Dienst
…Monats liegt. Maßgebend ist der Tag des Ereignisses, das den Anfall, die Änderung oder die Einstellung bewirkt. Die Bestimmungen der §§ 12c bis 13 über die Kürzung und den Entfall der Bezüge bleiben unberührt. (5) Die Vergütung gebührt dem Beamten 1. bei Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit nach den §…