BundesrechtBundesgesetzeFremdenpolizeigesetz 20055. Hauptstück Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes für Fremdenpolizei und Zurückweisung§ 36

§ 36Betreten von Grundstücken, Betriebsstellen, Arbeitsstellen, Räumen und Fahrzeugen

In Kraft seit 01. November 2017
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