BundesrechtBundesgesetzeFremdenpolizeigesetz 20054. Hauptstück Rechtmäßigkeit der Einreise, des Aufenthalts und der Ausreise Fremder2. Abschnitt Bestimmungen zur Passpflicht§ 19

§ 19Übernahmeerklärung

In Kraft seit 01. Oktober 2022
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