Die Verwertung von Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Geschäftsanteilen geschieht ausschließlich durch Verkauf (§ 332 EO). Hiebei ist die Bestimmung des § 76 Abs 4 GmbHG zu beachten.
Rückverweise
…Gründen zu einer Gleichschaltung der Bescheinigungserfordernisse wie im Zwangsversteigerungsverfahren: a) Die Verwertung eines GmbH Geschäftsanteils geschieht durch Verkauf (§ 332 EO; RIS Justiz RS0087047; RS0004163). Die Offenkundigkeit des Vermögensnachteils ist wegen der schon angeführten erschwerten Wiedererlangungsmöglichkeit nach Verkauf und der Verschleuderungsgefahr gegeben. Fraglich ist aber, ob dies schon dann…