(1) Den in § 1 Z 1 bis 10 und 12 bis 15 bezeichneten, im Inland errichteten Akten und Urkunden stehen in Ansehung der Exekution die gleichartigen Akte und Urkunden jener Behörden oder öffentlichen Organe gleich, welche sich zwar im Ausland befinden, aber einer inländischen Behörde unterstehen.
(2) Den in § 1 genannten Akten und Urkunden stehen auch solche Akte und Urkunden gleich, die zwar im Ausland errichtet wurden, aber aufgrund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder eines Rechtsakts der Europäischen Union ohne gesonderte Vollstreckbarerklärung zu vollstrecken sind.
Rückverweise
EO · Exekutionsordnung
§ 488 In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen zur EO-Novelle 2005
… 4, § 294 Abs. 3, §§ 299, 303a, 346 Abs. 1, §§ 346a und 399 Abs. 2 in der Fassung der EO-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 68/2005, treten mit 1. September 2005 in Kraft. (2) § 2 Abs. 2 in…
§ 39 Einstellung, Einschränkung und Aufschiebung der Exekution
…bis dahin vollzogenen Exekutionsakte einzustellen: 1. wenn der ihr zugrunde liegende Exekutionstitel durch rechtskräftige Entscheidung für ungültig erkannt, aufgehoben oder sonst für unwirksam erklärt wurde; 2. wenn die Exekution auf Sachen, Rechte oder Forderungen geführt wird, die nach den geltenden Vorschriften der Exekution überhaupt oder einer abgesonderten Exekutionsführung entzogen sind; 3…
§ 54b Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
…1) Das Gericht hat über einen Exekutionsantrag im vereinfachten Bewilligungsverfahren zu entscheiden, wenn 1. der betreibende Gläubiger Exekution wegen Geldforderungen auf das bewegliche Vermögen beantragt, 2. die hereinzubringende Forderung an Kapital 50.000 Euro nicht übersteigt; Prozesskosten oder Nebengebühren sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie allein Gegenstand des durchzusetzenden Anspruchs…