Spruch Der Beschwerde wird nicht Folge gegeben.…
Text Gründe: [1] Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang (zum ersten vgl 27 Ds 5/17t) ergangenen Beschluss hat der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien das Disziplinarverfahren gegen * „analog § 197 StPO“ (iVm § 77 Abs 3 DSt) „abgebrochen“, weil sie (im Tatzeitraum) keine Rechtsdienstleist…
Rechtliche Beurteilung [3] Der dagegen gerichteten, die Fassung eines Einleitungsbeschlusses anstrebenden Beschwerde des Kammeranwalts kommt keine Berechtigung zu. [4] Vorauszuschicken ist, dass der Disziplinarrat mit dem angefochtenen Beschluss seine Zuständigkeit aufgrund angenommener fehlender anwaltlicher Tätigkei…