(1) Die Bestimmungen des 1., 2. und 3. Teiles gelten für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen.
(1a) Die Bestimmungen des 1. und 2. Teiles und § 48 Abs. 1 gelten für freie Dienstverhältnisse im Sinne des § 4 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, für freie Dienstverhältnisse von geringfügig beschäftigten Personen (§ 5 Abs. 2 ASVG) sowie für freie Dienstverhältnisse von Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen mit der Maßgabe, dass
1. an die Stelle der Begriffe „Arbeitgeber“, „Arbeitnehmer“ und „Arbeitsverhältnis“ die Begriffe „Dienstgeber“, „freier Dienstnehmer“ und „freies Dienstverhältnis“ in der richtigen grammatikalischen Form treten,
2. die §§ 6 Abs. 4, 7 Abs. 6 und 6a, 9 Abs. 2 4. bis 6. Satz, Abs. 3 und 4, 10 Abs. 2 und 3, 14 Abs. 2 Z 4 letzter Satz nicht anzuwenden sind,
3. für freie Dienstnehmer, welchen das Entgelt für längere Zeiträume als einen Monat gebührt, das monatliche Entgelt im Hinblick auf die Berechnung der fiktiven Bemessungsgrundlage nach § 7 Abs. 3 oder 4 nach § 44 Abs. 8 ASVG zu berechnen ist.
(2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse und freie Dienstverhältnisse
1. zu Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden;
2. der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter im Sinne des Landarbeitsgesetzes 2021, BGBl. I Nr. 78/2021; für diese ist der 2. Teil anzuwenden;
3. zum Bund, auf die dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zwingend regeln;
4. zu Stiftungen, Anstalten, Fonds oder sonstigen Einrichtungen, auf die das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, gemäß § 1 Abs. 2 VBG oder auf Grund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden ist;
5. die dem Kollektivvertrag gemäß § 13 Abs. 6 des Bundesforstegesetzes 1996, BGBl. Nr. 793, unterliegen.
BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
Art. 8 § 1 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 161/2004, zu Anlage 1, BGBl. I Nr. 100/2002)
…Artikel VIII Hinweis auf Umsetzung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 161/2004, zu Anlage 1, BGBl. I Nr. 100/2002) § 1. Durch dieses Bundesgesetz werden Art. 5 lit. b) und Art. 9 der…
§ 1 Geltungsbereich
…1. Teil Mitarbeitervorsorge 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich § 1. (1) Die Bestimmungen des 1., 2. und 3. Teiles gelten für Arbeitsverhältnisse, die auf einem…
§ 20 Eigenmittel
…Eigenmittel § 20. (1) Eine BV-Kasse muss jederzeit über anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Höhe von 0,25 …
Art. 79 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu den §§ 14 und 55, BGBl. I Nr. 100/2002)
…Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 135/2009, zu den §§ 14 und 55, BGBl. I Nr. 100/2002) (1) Art. 2 (Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs), Art. 3 (Änderung des Ehegesetzes), Art. 4 (Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes), Art. 6 (Änderung der…
K-GVBG · Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetz - K-GVBG
§ 73a § 73aAbfertigung, Anwendung des BMSVG
…§ 73a Abfertigung, Anwendung des BMSVG (1) Auf Dienstverhältnisse, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem 30. Juni 2006 liegt, ist der erste Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes – BMSVG, BGBl…
K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 82a § 82aAbfertigung, Anwendung des BMSVG
…§ 82a Abfertigung, Anwendung des BMSVG (1) Auf Dienstverhältnisse, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem 30. Juni 2006 liegt, ist der erste Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG), BGBl. …
Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 120a Betriebliche Mitarbeitervorsorge
…1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) mit folgenden Maßgaben sinngemäß anzuwenden: 1. Bemessungsgrundlage für den Beitrag gemäß § 6 Abs 1 BMSVG ist ausschließlich das Monatseinkommen gemäß § 61 Abs 1, die Sonderzahlungen gemäß § 61 Abs 3, Entschädigungen gemäß § 47…
NÖ LBG · NÖ Landes-Bedienstetengesetz
§ 79 § 79
…§ 79 Mitarbeitervorsorge (1) Der 1. Teil des BMSVG ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMSVG ist der Dienstbezug (§ 60…
K-GMG · Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz - K-GMG
§ 101 § 101Abfertigung
…nicht anzuwenden. 4. Einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) oder dem Väter-Karenzgesetz (VKG) in § 14 Abs. 2 Z 1 BMSVG ist eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Kärntner Mutterschutz- und Eltern-Karenzgesetz 2002(K-MEKG 2002), LGBl. Nr. 63, gleichgestellt. (2) Für bezügefreie Zeiten…
L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 70a Betriebliche Mitarbeitervorsorge
…der 1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) mit folgenden Maßgaben sinngemäß anzuwenden: 1. Bemessungsgrundlage für den Beitrag gemäß § 6 Abs 1 BMSVG ist ausschließlich a) das Monatseinkommen und die Sonderzahlungen gemäß § 4 LB-GG oder b) das Monatsentgelt und die Sonderzahlungen gemäß § 42…
DPL 1972 · Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972
Art. 34
…nach dem 31. Dezember 1956 geborene Beamte des Dienststandes mit folgenden Maßgaben sinngemäß anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMSVG ist die Bemessungsgrundlage gemäß § 54 Abs. 3 sowie allfällige Sonderzahlungen gemäß § 61. 2. Die Versetzung in den dauernden Ruhestand gilt…
LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 64 § 64
…100/2002 i.d.F. BGBl. I Nr. 102/2007, ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMSVG ist die Summe der Ansprüche gemäß § 26 Abs. 1 sowie allfällige Sonderzahlungen gemäß § 28. 2. Die Auswahl der Mitarbeitervorsorge-Kasse…
NÖ GBedG 2025 · NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025
§ 15 § 15
…§ 15 Mitarbeitervorsorge Der 1. Teil des BMSVG ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMSVG ist der Monatsbezug gemäß § …
GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 40 § 40
…Mitarbeitervorsorge Der 1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) ist mit folgenden Maßgaben anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMSVG ist der Monatsbezug gemäß § 7 Abs. 2 sowie allfällige Sonderzahlungen gemäß § 7 Abs. 3. 2. Die Auswahl der Betrieblichen…
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