BMSVG
Gliederung
(1) Die Bestimmungen des 1., 2. und 3. Teiles gelten für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen.
(1a) Die Bestimmungen des 1. und 2. Teiles und § 48 Abs. 1 gelten für freie Dienstverhältnisse im Sinne des § 4 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, für freie Dienstverhältnisse von geringfügig beschäftigten Personen (§ 5 Abs. 2 ASVG) sowie für freie Dienstverhältnisse von Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 6 ASVG, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen mit der Maßgabe, dass
1. an die Stelle der Begriffe „Arbeitgeber“, „Arbeitnehmer“ und „Arbeitsverhältnis“ die Begriffe „Dienstgeber“, „freier Dienstnehmer“ und „freies Dienstverhältnis“ in der richtigen grammatikalischen Form treten,
2.die §§ 6 Abs. 4, 7 Abs. 6 und 6a, 9 Abs. 2 4. bis 6. Satz, Abs. 3 und 4, 10 Abs. 2 und 3, 14 Abs. 2 Z 4 letzter Satz nicht anzuwenden sind,
(2) Ausgenommen sind Arbeitsverhältnisse und freie Dienstverhältnisse
1. zu Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden;
2.der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter im Sinne des Landarbeitsgesetzes 2021, BGBl. I Nr. 78/2021; für diese ist der 2. Teil anzuwenden;
3. zum Bund, auf die dienstrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, die den Inhalt der Arbeitsverhältnisse zwingend regeln;
4.zu Stiftungen, Anstalten, Fonds oder sonstigen Einrichtungen, auf die das Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, gemäß § 1 Abs. 2 VBG oder auf Grund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen anzuwenden ist;
5.die dem Kollektivvertrag gemäß § 13 Abs. 6 des Bundesforstegesetzes 1996, BGBl. Nr. 793, unterliegen.
Art. 8 § 1 BMSVG · BMSVG · Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
Art. 8 § 1 Artikel VIII
…Hinweis auf Umsetzung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 161/2004, zu Anlage 1 , BGBl. I Nr. 100/2002) § 1. Durch dieses Bundesgesetz werden Art. 5 lit. b) und Art. 9 der…
§ 1 Geltungsbereich
…§ 1. (1) Die Bestimmungen des 1., 2. und 3. Teiles gelten für Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen. (1a) Die Bestimmungen des 1. und 2…
§ 20 Eigenmittel
…§ 20. (1) Eine BV-Kasse muss jederzeit über anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Höhe von 0,25 …
§ 62 Geltungsbereich
…§ 62. (1) (Verfassungsbestimmung) Die Bestimmungen des 5. Teiles gelten für die Selbständigenvorsorge, 1. von Personen, die in der Pensionsversicherung nach § 2 GSVG pflichtversichert sind…
§ 82a K-LVBG 1994 · K-LVBG 1994 · Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz 1994 - K-LVBG 1994
§ 82a § 82aAbfertigung, Anwendung des BMSVG
…§ 82a Abfertigung, Anwendung des BMSVG (1) Auf Dienstverhältnisse, deren vertraglich vereinbarter Beginn nach dem 30. Juni 2006 liegt, ist der erste Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG), BGBl. …
§ 120a Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 120a Betriebliche Mitarbeitervorsorge
…1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes ( BMSVG ) mit folgenden Maßgaben sinngemäß anzuwenden: 1. Bemessungsgrundlage für den Beitrag gemäß § 6 Abs 1 BMSVG ist ausschließlich das Monatseinkommen gemäß § 61 Abs 1 , die Sonderzahlungen gemäß § 61 Abs 3 , Entschädigungen gemäß § 47…
§ 70a L-VBG · L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 70a Betriebliche Mitarbeitervorsorge
…der 1. Teil des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes ( BMSVG ) mit folgenden Maßgaben sinngemäß anzuwenden: 1. Bemessungsgrundlage für den Beitrag gemäß § 6 Abs 1 BMSVG ist ausschließlich a) das Monatseinkommen und die Sonderzahlungen gemäß § 4 LB-GG oder b) das Monatsentgelt und die Sonderzahlungen gemäß § 42…
§ 54a GBDO · GBDO · NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976
§ 54a § 54a
…nach dem 31. Dezember 1956 geborene Gemeindebeamte des Dienststandes mit folgenden Maßgaben sinngemäß anzuwenden: 1. Entgelt im Sinne des § 6 Abs. 1 bis 4 BMSVG ist die Bemessungsgrundlage gemäß § 85 Abs. 3 sowie allfällige Sonderzahlungen gemäß § 12 GBGO , LGBl. 2440. 2. Die Versetzung in den…
Rückverweise