(1) Angehörige im Sinn der Abgabenvorschriften sind
1. der Ehegatte;
2. die Verwandten in gerader Linie und die Verwandten zweiten, dritten und vierten Grades in der Seitenlinie;
3. die Verschwägerten in gerader Linie und die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie;
4. die Wahl-(Pflege-)Eltern und die Wahl-(Pflege-)Kinder;
5. Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, sowie Kinder und Enkel einer dieser Personen im Verhältnis zur anderen Person;
6. der eingetragene Partner.
(2) Die durch eine Ehe begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht.
(3) Abs. 1 Z 3 gilt für eingetragene Partner sinngemäß. Die durch eine eingetragene Partnerschaft begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die eingetragene Partnerschaft nicht mehr besteht.
Rückverweise
VO Ausfallsbonus II
Anl. 1
…die Übertragung eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles veranlasst oder es erfolgt eine unentgeltliche Übertragung und/oder eine Übertragung zwischen Angehörigen im Sinne des § 25 BAO und der Übertragende ist wegen körperlicher oder geistiger Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig, dass er nicht in der Lage ist, den (Teil-)Betrieb fortzuführen oder…
NVG 2020 · Notarversorgungsgesetz
§ 2 Begriffsbestimmungen
…53). 10. Leistung: eine laufende Leistung und eine einmalige Leistung nach diesem Bundesgesetz. 11. Naher Angehöriger/nahe Angehörige: eine Person im Sinne des § 25 BAO. Eine Privatstiftung gilt als nahe Angehörige einer in die Vorsorge einbezogenen Person, wenn a) die in die Vorsorge einbezogene Person selbst oder b) einer/eine…
§ 31 Übertragung und Verpfändung von Leistungsansprüchen
…die Versorgungsanstalt darf die Zustimmung nur dann erteilen, wenn die Übertragung im Interesse der anspruchsberechtigten Person oder ihrer nahen Angehörigen im Sinne des § 25 BAO gelegen ist. (3) Die Anwartschaften nach diesem Bundesgesetz können weder übertragen noch verpfändet werden. Der Bestattungskostenbeitrag kann nur in den im Abs. 1 Z…
VO Verlustersatz III
Anl. 1
…Übertragung eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles veranlasst, oder ii. es erfolgt eine unentgeltliche Übertragung und/oder eine Übertragung zwischen Angehörigen im Sinne des § 25 BAO, weil der Übertragende wegen körperlicher oder geistiger Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig ist, sodass er nicht in der Lage ist, den (Teil-)Betrieb fortzuführen oder…
VO Ausfallsbonus
Anl. 1
…Übertragung eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles veranlasst oder – es erfolgt eine unentgeltliche Übertragung und/oder eine Übertragung zwischen Angehörigen im Sinne des § 25 BAO und der Übertragende ist wegenkörperlicher oder geistiger Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig, dass er nicht in der Lage ist, den (Teil-)Betrieb fortzuführen oder die…
VO über die Gewährung eines Verlustersatzes
Anl. 1
…Übertragung eines (Teil-)Betriebes oder Mitunternehmeranteiles veranlasst, oder ii. es erfolgt eine unentgeltliche Übertragung und/oder eine Übertragung zwischen Angehörigen im Sinne des § 25 BAO, weil der Übertragende wegen körperlicher oder geistiger Behinderung in einem Ausmaß erwerbsunfähig ist, sodass er nicht in der Lage ist, den (Teil-)Betrieb fortzuführen oder…