§ 11 — BAO
Rückverweise
Bei vorsätzlichen Finanzvergehen und bei vorsätzlicher Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden haften rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt wurden.
die er zur Haftung herangezogen werden kann. Ein an einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen Beteiligter haftet (primär) für die hinterzogenen Beträge als Gesamtschuldner im Sinne § 11 BAO und nicht subsidiär nach § 9 BAO. Er hat daher, um Straffreiheit zu erlangen, nicht nur die für die Verkürzung oder den Ausfall bedeutsamen Umstände…
…rechtswirksam festgestellt, weil der ihre Abgabenschuldigkeit begründende Haftungsbescheid (§ 224 Abs. 1 BAO.) erst nach Feststellung der Tatbeteiligung (§ 11 FinStrG.) erlassen werden kann (§ 11 BAO.) und den solcherart mithaftenden Beteiligten die Möglichkeit der Anfechtung des Abgabenbescheides innerhalb der Rechtsmittelfrist zum Haftungsbescheid noch offensteht (§ 248 BAO.). Infolgedessen muß der Vorwurf…
…1 BAO)“ voraussetze. Ein Bescheid nach § 224 Abs 1 erster Satz BAO ist nämlich soweit hier von Bedeutung auf der Basis des § 11 BAO zu erlassen, der seinerseits die rechtskräftige Verurteilung voraussetzt. Demnach ist das Strafurteil die Grundlage für den Haftungsbescheid und nicht dieser für den in aller Regel…
eines vorsätzlichen Finanzvergehens wird nicht schon mit dessen Vollendung zum (Gesamt-)Schuldner der Republik Österreich. Vielmehr setzt dessen Haftung für die Abgabenschuld gemäß § 11 BAO zunächst eine rechtskräftige Verurteilung im Finanzstrafverfahren voraus. Erst dann kann die Haftung mit (konstitutiv wirkendem) Haftungsbescheid (§ 224 BAO) geltend gemacht werden, wodurch die…
…voraussetze. Ein Bescheid nach § 224 Abs 1 erster Satz BAO ist nämlich soweit hier von Bedeutung auf der Basis des § 11 BAO zu erlassen, der seinerseits die rechtskräftige Verurteilung voraussetzt. Demnach ist das Strafurteil die Grundlage für den Haftungsbescheid und nicht dieser für den in aller Regel…
…erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 11 BAO für folgende Abgabenverbindlichkeiten der ***G*** GmbH im Gesamtbetrag von € 3.424,87 in Anspruch genommen wird: II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
… 51/84; Lässig in WK² FinStrG § 29 Rz 18) meint. Vielmehr setzt dessen Haftung für die Abgabenschuld gemäß § 11 BAO zunächst eine – hier im Tatzeitraum nicht vorgelegene – rechtskräftige Verurteilung im (hier gerichtlichen) Finanzstrafverfahren voraus. Erst dann kann die Haftung mit (konstitutiv wirkendem) Haftungsbescheid…
…davon ausgegangen, dass dieser die strafbaren Handlungen des Verpflichteten mitgetragen habe. Der Sohn sei nicht in der Lage, „ die ihn als Haftungsschuldner (§ 11 BAO) betreffenden Abgabenforderungen des H***** S***** (des Verpflichteten) im Ausmaß von 643.100 EUR zu bedienen “. [4] Die Betreibende führte im Exekutionsantrag aus, dass der…
…nicht vor) kann mit diesem Vergehen eine endgültige Abgabenverkürzung verbunden sein und der nunmehr rechtskräftig verurteilte Berufungswerber für diesen Steuerausfall zur Haftung herangezogen werden (§ 11 BAO.). Darum wird das Erstgericht nach der Feststellung eines wirklichen Einnahmenausfalls über die Erteilung einer Weisung gemäß § 26 Abs 2 FinStrG auf Entrichtung der sodann…
…Täter bzw Mittäter iSd § 11 FinStrG. Ein an einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen Beteiligter hafte für die hinterzogenen Beträge als Gesamtschuldner iSd § 11 BAO „primär“. Darüber hinaus treffe den Geschäftsführer für die verkürzte Körperschaftssteuer eine Ausfallshaftung nach § 9 BAO. Der Kläger hätte Grund zur Befürchtung…
…des Vorsatzdeliktes nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG war und mithin als Gesamtschuldner (im Falle seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen dieses Deliktes nach § 11 BAO) und nicht bloß subsidiär nach § 9 BAO zur Haftung herangezogen werden konnte (vgl. Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, Anmerkung 7 zu § 9 BAO…
…war, ist sie für die unter ihrer Mitwirkung zustande gekommenen Hinterziehungen Gesamtschuldnerin (im Falle ihrer rechtskräftigen Verurteilung wegen dieses Deliktes in einer Primärhaftung nach § 11 BAO) und nicht subsidiär Haftende nach § 9 BAO (Dorazil/Harbich aaO § 29 E 17 = 9 Os 51/84; Scheil, Die Selbstanzeige nach § 29…
…das buchhalterische Rechenwerk) verwendeten manipulierten Unterlagen hergestellt zu haben. Mit Bescheid vom 25. 6. 2012 wurde der Kläger als Haftungspflichtiger gemäß § 11 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten an Umsatzsteuer 02/2002 in Höhe von 1.025.595,06 EUR der abgabenpflichtigen Firma I***** in Anspruch genommen. Zur Begründung wurde auf…
in dem Umfang, daß die Abgabenbehörde im Hinblick auf die Tatbestandswirkung des Urteiles von der Verwirklichung des Straftatbestandes durch den Verurteilten auszugehen hat (etwa § 11 BAO), ohne daß es ihr zustünde, die Rechtsrichtigkeit eines rechtskräftigen Strafurteiles zu prüfen. Außerhalb gesetzlich angeordneter Tatbestandswirkungen einer strafgerichtlichen Verurteilung aber besteht die Bindung der Abgabenbehörde…
…mündlichen Verhandlung u.a. die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Haftungsbescheid vom 27. März 2018, soweit er damit zur Haftung gemäß § 11 BAO für näher bezeichnete Umsatzsteuerbeträge der G GmbH (Primärschuldnerin) herangezogen wurde, als unbegründet ab und schränkte im Ergebnis den Zeitraum, für den der Revisionswerber zur…
in Betracht, dann haftet dieser für die verkürzten Abgaben nicht subsidiär nach § 9 BAO, sondern nach der für vorsätzliche Finanzvergehen geltenden Spezialbestimmung des § 11 BAO als Gesamtschuldner.…
bewirkten Abgabenverkürzung - selbständig geprüft werden (weil der seine Abgabenschuldigkeit begründende Haftungsbescheid (§ 224 Abs 1 BAO) erst nach Feststellung der Tatbeteiligung erlassen werden kann (§ 11 BAO) und dem solcherart mithaftenden Beteiligten die Möglichkeit der Anfechtung des Abgabenbescheides innerhalb der Rechtsmittelfrist zum Haftungsbescheid noch offensteht (§ 248 BAO).…
Der Berufungswerber (Geschäftsführer einer nunmehr im Konkurs befindlichen GmbH) kann gemäß § 11 BAO zur Haftung für die von ihm verschuldete Abgabenverkürzung (33 Abs 2 lit a FinStrG) herangezogen werden. Darum wird das Erstgericht nach der Feststellung eines wirklichen…