§ 506 Verfahren. — ASVG
(1) Die Begünstigungen nach den §§ 501 bis 503 werden auf Antrag oder von Amts wegen festgestellt.
(2) Bei Anträgen auf die Begünstigung nach § 503 beginnt die Leistung mit dem Ablauf des Monates, in dem der Versicherungsfall eingetreten und die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, frühestens jedoch ab 1. Mai 1945, auch wenn erst durch eine Begünstigung nach § 502 die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
(3) Wer Begünstigungen nach den §§ 501, 502 Abs. 1 bis 3 und 5 beantragt, hat glaubhaft darzutun, daß ihm aus einem der im § 500 bezeichneten Gründe in seinen sozialversicherungsrechtlichen Verhältnissen ein Nachteil im Sinne der §§ 501 bis 504 erwachsen ist. Zu diesem Zwecke hat er eine Bescheinigung der für seinen Wohnort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde darüber beizubringen, daß der Nachteil durch einen der im § 500 bezeichneten Gründe veranlaßt worden ist. Personen, die nach dem Opferfürsorgegesetz anspruchsberechtigt sind, erbringen den Nachweis durch Vorlage einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nach § 4 des Opferfürsorgegesetzes, BGBl. Nr. 183/1947, in der letztgeltenden Fassung. Die Bescheinigungen des Landeshauptmannes (Amtsbescheinigungen oder Opferausweise nach § 4 des Opferfürsorgegesetzes) sind für die Versicherungsträger bindend.
Art. 2 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Art. 2 (Anm.: aus BGBl. Nr. 67/1967, zu BGBl. Nr. 189/1955)
…Z. 3 des Landwirtschaftlichen Zuschußrentenversicherungsgesetzes berücksichtigt wurden. (9) Die Bestimmungen der Abs. 6 bis 8 gelten bei Anwendung der Bestimmungen des § 506 Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes in der Fassung des Artikels I Z. 44 entsprechend. (10) Personen, die erst auf Grund der Bestimmungen des…
Art. 6 Übergangsbestimmungen (Anm.: aus BGBl. Nr. 647/1982, zu BGBl. Nr. 189/1955)
…Z 1 sind anzuwenden, wenn der Stichtag nach dem 31. Dezember 1982 liegt; sie sind auch anzuwenden, wenn der Leistungsanfall gemäß § 506 Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vor dem 1. Jänner 1983 festzusetzen ist, jedoch der Stichtag nach dem 31. Dezember 1966 liegt. (4…
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