Anspruch auf Waisenrente haben nach dem Tode des (der) Versicherten die Kinder im Sinne des § 252 Abs. 1 Z. 1 bis 4 und Abs. 2. Über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus wird Waisenrente nur auf besonderen Antrag gewährt.
Rückverweise
…Tod des Versicherten den Kindern iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2 ASVG zu (§ 260 ASVG). [20] Als Kinder gelten nach § 252 Abs 1 Z 1 ASVG bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unter anderem die Kinder…
Unterhaltsansprüche von Halbwaisen gegen den noch lebenden Elternteil (oder sonstige unterhaltspflichtige Angehörige) mindern nicht den im § 260 ASVG niedergelegten Anspruch auf Waisenpension, wohl aber unter Umständen die Höhe der Ausgleichszulage, weil sie eben nach den §§ 292 Abs 3, 294 ASVG bei…
…eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und des Eigentumsrechts sowie des Rechts auf gleiche Zugänglichkeit zu öffentlichen Ämtern dar. Diesen Ausführungen ist Folgendes entgegenzuhalten: Nach § 260 ASVG haben nach dem Tod des Versicherten die Kinder im Sinne des § 252 Abs 1 Z 1 bis 4…
…der) Versicherten die Kinder im Sinn des § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2 ASVG (§ 260 ASVG). Als Kinder gelten nach § 252 Abs 1 Z 1 ASVG bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unter anderem die Kinder der…
…Beklagten versichert gewesenen ehelichen Mutter, Almut K***. Die Beklagte anerkannte mit Bescheid vom 18.8.1986 den Anspruch der Klägerin auf Waisenpension gemäß § 270 iVm § 260 ASVG nur vom 9.4. - 31.5.1986 und setzte die Leistung mit S 1.929,70 monatlich fest. In der dagegen am 30.10.1986 erhobenen, in der Tagsatzung vom 17.2.1987 ergänzten…
…mehr von einer überwiegenden Beanspruchung der Arbeitskraft durch eine Schul- oder Berufsausbildung auszugehen. Dazu ist auszuführen: 1.1 Anspruch auf Waisenpension haben gemäß § 260 ASVG nach dem Tod des (der) Versicherten die Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2 ASVG…
…2 Z 2 ASVG verstoße außerdem gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei verfassungswidrig. Dazu ist auszuführen: 1.1 Anspruch auf Waisenpension haben gemäß § 260 ASVG nach dem Tod des (der) Versicherten die Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2 ASVG…
…sodass darüber eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt (§ 42 Abs 3 JN; RS0040199 [T2]). [17] II.1 Der Anspruch auf Waisenpension (§ 260 ASVG) geht als Hinterbliebenenpension auf die Versicherung des Verstorbenen zurück und stellt einen abgeleiteten Anspruch dar, bei dem die sekundären Leistungsvoraussetzungen durch den verstorbenen Versicherten erfüllt…
…differenziert werde. [8] Die Revision ließ das Berufungsgericht zu, weil zur Auslegung des § 252 Abs 1 Z 4 iVm § 260 ASVG noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. [9] Die – von der Beklagten nicht beantwortete – Revision der Klägerin ist entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts…
Ablauf einer sich daran anschließenden Schul- oder Berufsausbildung spätestens seit dem 27. Lebensjahr "infolge Krankheit oder Gebrechens" erwerbsunfähig ist (§252 Abs2 Z3 iVm §260 ASVG). Im Hinblick darauf vermag der VfGH aber keinen sachlichen Grund dafür zu erkennen, wenn der Gesetzgeber zwar weitreichende Schutzvorschriften für mündige Minderjährige vorsieht, hingegen keinen…
…Nach § 252 Abs 2 Z 1 ASVG besteht die Kindeseigenschaft, die Voraussetzung für den Anspruch auf eine Waisenpension ist (§ 260 ASVG), unter anderem auch dann noch nach Vollendung des 18. Lebensjahres, längstens jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich der Anspruchswerber in…
…unter den genannten Bedingungen möglich ist. Dabei ist es nicht von Bedeutung, dass diese Entscheidung zu einem Anspruch auf Waisenpension ergangen ist, da § 260 ASVG ebenfalls das Vorliegen der Kindeseigenschaft nach § 252 ASVG voraussetzt, es daher diesbezüglich ausschließlich auf eine Auslegung dieser Bestimmung ankommt. In den seit dieser…
…Tod des Versicherten den Kindern iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2 ASVG zu (§ 260 ASVG). Während der Anspruch auf Waisenpension bis zum vollendeten 18. Lebensjahr an keine weiteren Voraussetzungen gebunden ist, setzt er nach Vollendung des 18. Lebensjahres…
…vom 13.März 1991 wurde der Antrag der Klägerin vom 27. Februar 1991 auf Gewährung der Waisenpension über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus gemäß § 260 ASVG in Verbindung mit § 252 Abs 2 ASVG abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Klage mit dem Begehren auf Gewährung der Waisenpension über…
…sich daran anschließenden Schul- oder Berufsausbildung spätestens seit dem 27. Lebensjahr "infolge Krankheit oder Gebrechens" erwerbsunfähig ist (§252 Abs2 Z3 iVm §260 ASVG). Es ist daher nicht untypisch, wenn die Ursache einer derartigen, schon im jugendlichen Alter eintretenden, die Erwerbsunfähigkeit begründenden Erkrankung in einer geistigen Behinderung oder psychischen…
…seien. Warum der Begriff "Kind des Verstorbenen, das Anspruch auf Waisenpension hat" nur im Sinne des ABGB und nicht viel eher im Sinne des § 260 ASVG verstanden werden könne, ist nicht einsichtig, hält sich doch das ABGB selbst nicht immer an seine Begriffsbestimmungen, weshalb im Zweifelsfall nach dem Zweck der Vorschrift…
…Die Drittklägerin ist am 2.1.1962 geboren und vollendete das 18. Lebensjahr am 2.1.1980. Bis zu diesem Zeitpunkt bestand der Anspruch auf die Waisenpension gemäß § 260 ASVG iVm § 252 Abs 1 Z 1 ASVG aufgrund des Gesetzes. Unbestritten ist darüber hinaus der Anspruch auf die Waisenpension für den der bescheidmäßigen Gewährung…
…im Sinne des § 252 Abs 2 Z 2 ASVG sei es, den infolge Erwerbsunfähigkeit eingetretenen Verdienstentgang des Waisenkindes zu decken, zu billigen. Nach § 260 ASVG haben Kinder im Sinne des § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2 ASVG Anspruch auf Gewährung einer Waisenpension. Nach § 252…
…5 ASVG); gleichzeitig wurde jedoch durch die Zitierung "Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2" im (hier anzuwendenden) § 260 ASVG "das Entstehen eines Waisenpensions(renten)anspruches in solchen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen" (Teschner/Widlar 78. Erg-Lfg Anm 4 zu § 252 ASVG). Darauf, dass dies…
…auf Waisenpension haben nach dem Tod des Versicherten die Kinder iS des § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2 ASVG (§ 260 ASVG). Nach § 252 Abs 1 Z 4 ASVG gelten auch die Stiefkinder als Kinder im Sinne des Gesetzes, allerdings nur dann, wenn sie mit dem…
…ein Kinderzuschuß. Über das vollendete 18. Lebensjahr wird der Kinderzuschuß nur auf besonderen Antrag gewährt. Das Erfordernis einer besonderen Antragstellung findet sich auch im § 260 ASVG für die Waisenpension über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus und etwa auch in § 218 Abs 1 ASVG für die Weitergewährung der Waisenrente. Bereits in…
…dem Tod des Versicherten die Kinder im Sinn des § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2 ASVG (§ 260 ASVG). Da die Erstklägerin weder als Witwe des Versicherten noch als Mutter der Zweitklägerin Anspruch auf die begehrte Leistung hat, ist die Abweisung des von ihr…
…solcherart gewährten "freien Station" in der Ordensgemeinschaft bei Berechnung der Ausgleichszulage als Einkommen im Sinne des § 292 Abs 3 ASVG andererseits. 3.) Nach § 260 ASVG haben nach dem Tod des (der) Versicherten die Kinder im Sinne des § 252 Abs 1 Z 1-4 und Abs 2 ASVG Anspruch auf…
…dann wäre hinsichtlich des Zweitklägers zu prüfen, ob dessen Kindeseigenschaft auch nach der Vollendung des 18.Lebensjahres iS des § 252 Abs 2 iVm § 260 ASVG weiterbesteht. Der Vorbehalt der Entscheidung über den Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens und der Revision beruht auf dem nach § 2 Abs 1 ASGG auch…
…9. 2002 ausgesprochen und näher begründet, dass durch die Zitierung "Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2" im § 260 ASVG das Entstehen eines Waisenpensions (renten )anspruches der Enkel ausdrücklich ausgeschlossen wurde, dass dies schon den Gesetzesmaterialien eindeutig zu entnehmen ist, und dass dieser Ausschluss des…
…dem Tod des Versicherten beantragt, fällt die Leistung erst mit dem Tag der Antragstellung an ( Neumayr in Mosler / Müller / Pfeil , Der SV-Komm § 260 ASVG Rz 7 ff). Nach § 252 Abs 2 Z 3 ASVG besteht die Kindeseigenschaft nach Vollendung des 18. Lebensjahres –…
… 12. 1980 eingestellt. Mit Bescheid des klagenden Sozialversicherungsträgers vom 22. 6. 1981 wurde der mj Sylvia S***** gemäß § 260 ASVG die Waisenpension in der gesetzlichen Höhe zuerkannt; sie beträgt ab 1. 1. 1981 monatlich 1.502,70 S und ab 1. 1. …
…im Gesamtumfang von S 23.220,20. Seit 23.12.1984 erhält sie weiters von der PVA der Arbeiter aus dem Versicherungsfall des Todes nach Alois W*** gemäß § 260 ASVG eine monatliche Waisenpension von S 2.584,60; sie betrug im Jahr 1986 monatlich S 2.674,90 und ab 1.1.1987 monatlich S 2.776,50. Einschließlich der Sonderzahlungen erhielt die…
…Abs 3 ABGB auch Geldleistungen aufgrund eines öffentlich rechtlichen Anspruches aus der Sozialversicherung und somit die dem Kind nach der verstorbenen Mutter zustehende Waisenpension (§ 260 und § 266 ASVG) anzusehen seien. Daß diese Pension in erster Linie die dem Kind gegen die Mutter zustehenden Ansprüche decken werde, sei von der Seite der Bedürfnisse des…
…Waisenversorgungs- bzw pensionsleistungen ist für die Kinder nichts zu gewinnen: Zum einen besteht auf diese Hinterbliebenenleistungen eindeutig ein Anspruch des Kindes (siehe beispielsweise § 260 ASVG und § 17 Pensionsgesetz). Zum anderen tritt die Hinterbliebenenleistung an die Stelle der durch den Tod des Verpflichteten entgehenden Unterhaltsleistung, sodass eine ganz andere…
Durch die Zitierung "Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2" im § 260 ASVG wurde das Entstehen eines Waisenpensions(renten)anspruches der Enkel ausdrücklich ausgeschlossen, was schon den Gesetzesmaterialien eindeutig zu entnehmen ist. Dieser Ausschluss ist nicht gleichheitswidrig.…
Verstorbenen zu verstehen seien, läßt sich aus den Materialien nicht entnehmen. Welche Kinder nach dem Tod des Versicherten Anspruch auf Waisenpension haben, ist im § 260 ASVG abschließend geregelt: Es sind dies die Kinder im Sinne des § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2 ASVG. Eine weitere Einschränkung…