JudikaturOGH

RS0107525 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2015

Unterhaltsansprüche von Halbwaisen gegen den noch lebenden Elternteil (oder sonstige unterhaltspflichtige Angehörige) mindern nicht den im § 260 ASVG niedergelegten Anspruch auf Waisenpension, wohl aber unter Umständen die Höhe der Ausgleichszulage, weil sie eben nach den §§ 292 Abs 3, 294 ASVG bei der Feststellung des Anspruches auf diese Pensionszulage zu berücksichtigen sind.

Rückverweise