RS0116807 – OGH Rechtssatz
Durch die Zitierung "Kinder iSd § 252 Abs 1 Z 1 bis 4 und Abs 2" im § 260 ASVG wurde das Entstehen eines Waisenpensions(renten)anspruches der Enkel ausdrücklich ausgeschlossen, was schon den Gesetzesmaterialien eindeutig zu entnehmen ist. Dieser Ausschluss ist nicht gleichheitswidrig.