ArbVG
Gliederung
Die Rechtswirkungen des Kollektivvertrages bleiben nach seinem Erlöschen für Arbeitsverhältnisse, die unmittelbar vor seinem Erlöschen durch ihn erfaßt waren, so lange aufrecht, als für diese Arbeitsverhältnisse nicht ein neuer Kollektivvertrag wirksam oder mit den betroffenen Arbeitnehmern nicht eine neue Einzelvereinbarung abgeschlossen wird.
§ 13 ArbVG · ArbVG · Arbeitsverfassungsgesetz
§ 13 Nachwirkung
…§ 13. Die Rechtswirkungen des Kollektivvertrages bleiben nach seinem Erlöschen für Arbeitsverhältnisse, die unmittelbar vor seinem Erlöschen durch ihn erfaßt waren, so lange aufrecht, als für diese…
§ 3 BPG · BPG · Betriebspensionsgesetz
§ 3 Voraussetzungen für Errichtung, Beitritt und Auflösung
…über eine Pensionskassenzusage Inhalt des Arbeitsvertrages des Anwartschaftsberechtigten. (1c) Bei sonstigem Erlöschen des Kollektivvertrages bleibt dem Anwartschaftsberechtigten die bis zur Beendigung seiner Nachwirkung (§ 13 ArbVG) erworbene Anwartschaft aus der Pensionskassenzusage erhalten, wobei der Anwartschaftsberechtigte zum Zeitpunkt der Beendigung der Nachwirkung dieselben Rechte (§ 6 Abs. 3) wie bei…
§ 6a Voraussetzungen für den Abschluss einer betrieblichen Kollektivversicherung
…eine betriebliche Kollektivversicherung Inhalt des Arbeitsvertrages des Anwartschaftsberechtigten. (1c) Bei sonstigem Erlöschen des Kollektivvertrages bleibt dem Versicherten die bis zur Beendigung seiner Nachwirkung (§ 13 ArbVG) erworbene Anwartschaft aus der betrieblichen Kollektivversicherung erhalten, wobei der Versicherte zum Zeitpunkt der Beendigung der Nachwirkung dieselben Rechte (§ 6d Abs. 3) wie…
§ 2 Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 2 Einschränkung und Erweiterung des Anwendungsbereichs durch Verordnung
…rechtswirksam wird. (3) Werden Gruppen von Vertragsbediensteten durch Verordnung der Anwendung dieses Gesetzes unterstellt, erlöschen die Rechtswirkungen eines für sie geltenden oder nach § 13 des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter wirkenden Kollektivvertrages, einer für sie geltenden Satzung ( § 18 des Arbeitsverfassungsgesetzes ) oder der sonst für sie geltenden Bestimmungen in dem Zeitpunkt, in dem…
§ 2 VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 2 Kollektivverträge
…1 Abs. 4 durch Verordnung der Bundesregierung der Anwendung dieses Bundesgesetzes unterstellt, so erlöschen die Rechtswirkungen eines für sie geltenden oder nach § 13 des Arbeitsverfassungsgesetzes weiterwirkenden Kollektivvertrages, einer für sie geltenden Satzung ( § 18 des Arbeitsverfassungsgesetzes ) oder der sonst für sie geltenden Bestimmungen in dem Zeitpunkt, in dem für…
§ 22a GehG · GehG · Gehaltsgesetz 1956
§ 22a Pensionskassenvorsorge
…anzuwenden. (2) Soweit dies zur Regelung der Pensionskassenvorsorge der Beamten erforderlich ist, ist abweichend von § 1 Abs. 2 Z 3 des Arbeitsverfassungsgesetzes ( ArbVG ), BGBl. Nr. 22/1974, und von § 3 Abs. 1a Z 1 BPG ein Kollektivvertrag abzuschließen. Der Kollektivvertrag hat insbesondere Regelungen…
§ 2 L-VBG · L-VBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000
§ 2 Einschränkung und Erweiterung des Anwendungsbereiches durch Verordnung
…rechtswirksam wird. (3) Werden Gruppen von Vertragsbediensteten durch Verordnung der Anwendung dieses Gesetzes unterstellt, erlöschen die Rechtswirkungen eines für sie geltenden oder nach § 13 des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter wirkenden Kollektivvertrages, einer für sie geltenden Satzung ( § 18 des Arbeitsverfassungsgesetzes ) oder der sonst für sie geltenden Bestimmungen in dem Zeitpunkt, in dem…
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