RS0011213 – OGH Rechtssatz
Wer einem Dritten die Verfügungsgewalt über sein Bankkonto dergestalt einräumt, dass auch dieser Dritte über das auf dem Konto erliegende Geld allein oder gemeinsam mit dem Kontoinhaber verfügen kann, hat das auf dem Konto gegenwärtig oder in Zukunft erliegende Geld dem Dritten noch keineswegs durch wirkliche Übergabe iSd § 943 ABGB übertragen (vgl SZ 32/81). Die nachträgliche Zustimmung des Kontoinhabers zu einer durch den Dritten veranlassten Überweisung auf ein Konto des Dritten ist jedoch wie eine wirkliche Übergabe des entsprechenden Bargeldbetrages an ihn anzusehen.