JudikaturOGH

RS0011383 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. März 2025

Die "wirkliche Übergabe" (§§ 943 ABGB, 1 NZwG) muss sinnfällig nach außen bemerkbar und so beschaffen sein, dass aus ihr der Wille des Geschenkgebers hervorgeht, das Objekt der Schenkung sofort aus seiner Gewahrsame in den Besitz des Beschenkten zu übertragen.

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