RS0048063 – OGH Rechtssatz
Schließt der Erziehungsberechtigte im Namen des Kindes einen Bausparvertrag und liegt seine Schenkungsabsicht auch bei Zahlung jeder einzelner Prämie aus seinem Vermögen vor, sind § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NZwG kein Hindernis für die Wirksamkeit der Schenkung, wäre doch die "wirkliche Übergabe" im Sinne des § 943 ABGB bzw die Heilung dieses Formmangels durch nachträgliche Erfüllung, nämlich durch die Einzahlungen (Überweisungen) des Beklagten auf das Bausparkonto eingetreten.