Wenn zwey oder mehrere Personen jemanden eben dasselbe Recht zu einer Sache versprechen, oder es von ihm annehmen; so wird sowohl die Forderung, als die Schuld nach den Grundsätzen der Gemeinschaft des Eigenthumes getheilt.
ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 888 Gemeinschaftliche Verbindlichkeit oder Berechtigung.
…Gemeinschaftliche Verbindlichkeit oder Berechtigung. § 888. Wenn zwey oder mehrere Personen jemanden eben dasselbe Recht zu einer Sache versprechen, oder es von ihm annehmen; so wird sowohl die Forderung, als die…
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