RS0024287 – OGH Rechtssatz
Die gemeinsame Regelung des Unterhaltsanspruches der Ehegattin und der in ihrer Erziehung verbleibenden Kinder im Scheidungsvergleiche mit einem ungeteilten Gesamtbetrage schafft zwischen Mutter und Kindern kein Gemeinschaftsverhältnis nach § 888 ABGB.