JudikaturOGH

RS0127758 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. März 2012

Auseinandersetzungen zwischen einem Mit‑ und Wohnungseigentümer und der ‑ mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten ‑ Eigentümergemeinschaft (§ 2 Abs 5 Satz 2 WEG 2002) sind keine „Streitigkeiten zwischen den Teilhabern“ iSd § 838a ABGB und sind daher im Streitverfahren auszutragen.

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