RS0124971 – OGH Rechtssatz
Der aus der Abrechnung des verwaltenden Miteigentümers resultierende Ersatzanspruch betreffend den anteiligen Aufwand der mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Liegenschaft unmittelbar zusammenhängenden Lasten gegenüber einem anderen Miteigentümer ist eine im Verfahren außer Streitsachen zu entscheidende Streitigkeit iSd § 838a ABGB.