Alles, was von der Person unterschieden ist, und zum Gebrauche der Menschen dient, wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt.
Rückverweise
ARR 2014 · Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
§ 36 Geförderte Anschaffungen
…Überschreitet die Amortisationsdauer einer Sache (§ 285 ABGB), die zur Durchführung der Leistung angeschafft wird, den Zeitraum der Leistung, darf maximal jener Kostenanteil gefördert werden, der der Abschreibung nach dem EStG 1988…
BHG 2013 · Bundeshaushaltsgesetz 2013
§ 69 Erwerb von Sachen für den Bund und Zuständigkeit für deren Verwaltung
…1) Der Erwerb von Sachen (§§ 285 ff ABGB) für den Bund und deren Verwaltung sowie die Verwaltung der im Gewahrsam des Bundes befindlichen fremden Sachen obliegen der zuständigen haushaltsführenden Stelle; insoweit die Bestimmungen…