Gegenstand einer Schenkung ist eine Sache im Sinne des § 285 ABGB, wozu auch Rechte zählen (hier: Dienstbarkeit).
Rückverweise
…4. Es können zwar auch Dienstbarkeiten Gegenstand einer Schenkung sein (3 Ob 599/83; 5 Ob 147/14z; RIS Justiz RS0018891). Die Schenkung eines Wohnungsgebrauchsrechts ohne dessen wirklichen Übergabe bedarf nach § 1 Abs 1 lit d NotAktG daher eines Notariatsakts, wie der…
…§ 126 Abs 3 GBG). Begründung: 1. Auch Dienstbarkeiten können Gegenstand einer Schenkung sein (3 Ob 599/83 = RIS Justiz RS0018891), wenn die für eine Schenkung wesentliche Absicht einer unentgeltlichen Zuwendung vorliegt (5 Ob 339/99k mwN). 2. Nach dem Wortlaut der vorliegenden…