ABGB
Gliederung
Verträge zugunsten Dritter
7. Abschnitt Liquidation
§ 1488
Das Recht der Dienstbarkeit wird durch den Nichtgebrauch verjährt, wenn sich der verpflichtete Theil der Ausübung der Servitut widersetzt, und der Berechtigte durch drey auf einander folgende Jahre sein Recht nicht geltend gemacht hat.
…sei es eine Dienstbarkeit, gälten, nicht aufgezeigt. [12] 3.3. Auch die Frage, ob sich der Belastete der Ausübung einer Servitut im Sinne des § 1488 ABGB widersetzt, ist nur nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen, wobei sich regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage stellt (vgl RS0034288 [T2]; RS0034241 [T9]). [13] Die Auffassung…
…ins Leere. 3. Entgegen dem Vorwurf des Beklagten hat sich das Erstgericht mit dem Einwand der Verjährung der Dienstbarkeit („Freiheitsersitzung“ nach § 1488 ABGB ) rechtlich auseinandergesetzt. Es kam zum Ergebnis, dass das Dienstbarkeitsrecht der Kläger bei Einbringung der Klage vom 12.07.2024 nicht verjährt gewesen sei (US 19 …
…Servitutserweiterung angestellten Überlegungen zur Abgrenzung einer gemessenen von einer ungemessenen Servitut (vgl dazu RS0116523; RS0011752) stellen sich daher nicht. 2. Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB: [8] 2.1. Die Frage, ob sich der Belastete der Ausübung einer Servitut im Sinne des § 1488 ABGB widersetzt hat, wofür ihn die…
…RS0039872 ; RS0039903 ). [10] 7. Dem Standpunkt der Revision, der Berechtigte einer Dienstbarkeit müsste sein Recht gerichtlich geltend machen, um eine Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB zu verhindern, steht die ständige Rechtsprechung entgegen, dass es einer solchen Klage nicht bedarf, solange der Besitz ungeachtet eines vom Verpflichteten errichteten Verbots ausgeübt wird…
…nicht ein, denn auch mit der gegenwärtigen auf Verbücherung der Dienstbarkeit gerichteten Klage wird die Dienstbarkeit selbst geltend gemacht, was ihre Verjährung nach § 1488 ABGB. hindert. Der Verbücherungsanspruch selbst aber ergibt sich daraus, daß es sich bei einer Dienstbarkeit um ein dingliches, mithin also um ein bücherliches Recht handelt (§…
…behauptetet wird, Bäume angepflanzt worden seien, die ein Befahren unmöglich machten. Der Sache nach haben die Beklagten damit ein Vorbringen im Sinn des § 1488 ABGB erstattet, das sie in ihrer Berufung gegen das Ersturteil inhaltlich auch aufrecht erhalten haben. Das Erstgericht stellte die Vornahme der entsprechenden Bepflanzung Anfang der 1980er…
…Teil der Ausübung des Rechts widersetzt, was bei einer nicht in Anspruch genommenen Servitut ausgeschlossen ist (RIS-Justiz RS0034271; Bydlinki in Rummel³ § 1488 ABGB Rz 2). Unmöglichkeit der künftigen Ausübung liegt nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen nicht vor. Der Beklagte hat auf die Unzulässigkeit der Revision hingewiesen. Die…
…Eigentümer (Besitzer) der belasteten Liegenschaft in Verbindung mit einer manifesten Beeinträchtigung des Servitutsrechts. Die von einem Dritten ausgehende Beeinträchtigung kann die Verjährung nach § 1488 ABGB nicht in Gang setzen; als Dritter ist auch ein anderer Servitutsberechtigter anzusehen (RIS Justiz RS0034288). Wenn die Beklagte die Freiheitsersitzung bereits seit 1971 behauptet, ist…
…worden - wäre ein Recht, wenn es überhaupt möglich gewesen wäre, durch unbeanstandetes und unentgeltliches Baden ein solches zu ersitzen, inzwischen durch Verjährung wieder erloschen (§ 1488 ABGB.); ein solches Recht hätte überdies nur von der Gemeinde für die Allgemeinheit oder von einzelnen Personen für sich ersessen werden können; die Frage einer Ersitzung…
…seiner vom Obersten Gerichtshof nicht geteilten Rechtsansicht - keine Feststellungen getroffen. Auf Grund seiner Rechtsmeinung ließ das Berufungsgericht zudem neuerlich die Frage der Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB und die damit in Zusammenhang stehenden Berufungsausführungen unerörtert. Letztlich bleibt anzumerken, dass das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichts zur Gänze übernommen und dadurch zu erkennen…
…nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es bestehe keine einheitliche Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage (des Beginns) des Fristenlaufs nach § 1488 ABGB; einerseits werde der Standpunkt vertreten, dass ein Widersetzen (gegen eine Dienstbarkeit) nur dort möglich sei, wo diese tatsächlich ausgeübt wird, andererseits werde für den Beginn…
…sich die Berechtigte infolgedessen nicht mehr auf die ständige Benützbarkeit des Weges verlassen könne, seit dem Jahr 1974 nicht widersetzt, weshalb ihr Recht gemäß § 1488 ABGB verjährt sei. Die Verjährungsfrist beginne nicht erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem die Beschränkung vermehrt stattgefunden habe. Das Berufungsgericht sprach aus, dass der…
…Liegenschaft der Kläger durch eine direkte Wegeverbindung erreichbar sei. Die Kläger haben überdies auf die Ausübung der Dienstbarkeit gemäß § 524 ABGB verzichtet. Gemäß § 1488 ABGB sei die Dienstbarkeit verjährt, weil sich der Beklagte seit September 1995 ihrer Ausübung widersetzt habe, ohne dass die Kläger binnen dreier Jahre die Wiederherstellung der…
…an die unverbücherte Dienstbarkeit gebunden gewesen sei und sich einer Verbücherung mit dem Einwand widersetzen hätte können, dass die 1982 vereinbarte Servitut inzwischen nach § 1488 ABGB längst verjährt sei, sind obsolet: Da der Beklagte sich im Jahr 2007 der von den Klägern begehrten Verbücherung nicht widersetzte, sondern diesbezüglich ein Versäumungsurteil zugelassen…
…dass dies zwar zweifelhaft sei, am besten aber der in der gesamten Rechtsordnung für derartige Anliegen übliche Zeitraum von 3 Jahren (er verweist auf § 1488 ABGB und § 64 GBG) geeignet sei. Dem hat sich der Oberste Gerichtshof in 7 Ob 361/97g = SZ 70/251 zwar angeschlossen, diese Ansicht in…
…erstmals von der Benützung seines Grundes zur Ausübung einer Wegedienstbarkeit Kenntnis erlangt habe, heftig zur Wehr gesetzt; eine etwa bestandene Dienstbarkeit wäre gemäß § 1488 ABGB untergegangen. Die Nebenintervenienten machten geltend, dass rund neun Monate vor der Klagszustellung eine öffentlich angekündigte Bauverhandlung über ihr Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung für eine…
…ihr aber auch eine solche nicht bekannt habe sein können, liege in der Tatsache der Verpachtung keine Widersetzung gegen eine Dienstbarkeit im Sinne des § 1488 ABGB. Das Erstgericht hat das Begehren auf Feststellung, daß dem Beklagten persönlich kein Zugangsrecht vom Grundstück 279/53 über die ihr vorgelagerte Landfläche des Grundstückes 179…
…mehr als drei Jahre unwidersprochene Widerstand der Beklagten gegen die Ausübung des als unregelmäßige Dienstbarkeit zu betrachtenden Fischereirechtes im Bereiche des See-Einbaues nach § 1488 ABGB zur Verjährung der Dienstbarkeit infolge Nichtgebrauches geführt, so daß ein Anspruch auf Entfernung der Anlage nicht bestehe. Es gebühre aber auch kein Schadenersatz, weil der…
…klagende Partei für ihren Standpunkt nichts ableiten. Das Recht der Beklagten ist aber auch nicht verjährt, auch wenn dessen Verjährung nach den Grundsätzen des § 1488 ABGB möglich wäre (SZ 48/74). Die Beklagten haben ihr Recht, soweit dies in Betracht kam, bis zur Errichtung der Schottergrube ausgeübt und unmittelbar nach Fertigstellung…
…SZ 37/107 Die Frist der dreijährigen Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB. beginnt mit dem Zeitpunkt der Widersetzlichkeit gegen die tatsächliche Ausübung der Dienstbarkeit zu laufen. Entscheidung vom 29. Juli 1964, 6 Ob 147/64. I. Instanz…
…Servitut widersetzt habe und der Berechtigte durch drei aufeinanderfolgende Jahre sein Recht nicht geltend mache, so verjähre das Recht der Dienstbarkeit durch Nichtgebrauch gemäß § 1488 ABGB. In der Anbringung eines Schlosses an der Tür des Quellenhauses sei eine Widersetzlichkeit im Sinne der genannten Gesetzesstelle gelegen. Dadurch, daß nur eine und späterhin…
…daher am Rechtsschutzbedürfnis. Der Kläger habe weder gegen das Pflanzen der Bäume noch gegen die auf dem Grundstück wachsenden Sträucher Einwendungen erhoben, sodaß gemäß § 1488 ABGB sein allfälliges Recht verjährt sei. Die Klage auf Entfernung von Bäumen und Sträuchern sei auch schon deshalb verfehlt, da die Dienstbarkeit kein Bestockungsverbot umfasse. Die…
…§ 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. Begründung: 1. Nach § 1488 ABGB verjährt das Recht der Dienstbarkeit durch den Nichtgebrauch, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung der Servitut widersetzt und der Berechtigte durch drei aufeinander folgende…
…Beweisrüge zur Absperrung des Wegs zu erledigen haben. Übernimmt es die diesbezügliche Feststellung des Erstgerichts, so wäre eine allenfalls zuvor ersessene Dienstbarkeit nach § 1488 ABGB erloschen, und eine begonnene Ersitzung wäre nicht weitergelaufen. Denn selbst wenn die Klägerin trotz der Absperrung Nutzungshandlungen gesetzt hätte, wäre ihr Rechtsbesitz nicht mehr redlich…
…den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision der Kläger nicht zulässig: Nach § 1488 ABGB verjährt das Recht der Dienstbarkeit durch den Nichtgebrauch, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung der Servitut widersetzt und der Berechtigte durch drei aufeinander folgende…
…ab. Mit dem Aufschütten dreier Erdhügel im Jahr 2004 habe sich der Beklagte der Ausübung des von der Klägerin behaupteten Wegerechts iSd § 1488 ABGB widersetzt. Die Klägerin sei nach der Aufschüttung der Erdhügel weder über den Weg gefahren, noch habe sie Unterlassungsexekution aufgrund des damals noch aufrecht bestehenden Vergleichs…
…die Verneinung der Nichtigkeit nur in den berufungsgerichtlichen Entscheidungsgründen erfolgt ist (RIS-Justiz RS0042917). 2. Den Einwand der Verjährung (richtig wohl: der Freiheitsersitzung gemäß § 1488 ABGB) wegen nicht gehöriger Fortsetzung des Verfahrens durch den Kläger nach der Vereinbarung des Ruhens des Verfahrens in der Tagsatzung vom 20. 11. 2006 hat die…
…Bestands des Dienstbarkeitsrechts empfehlen müssen. Im Antwortschreiben vom 29. 11. 2005 verfocht der damalige Vertreter der Beklagten die Ansicht, die behauptete Dienstbarkeit sei gemäß § 1488 ABGB erloschen. Die Beklagten seien jedoch zu Verhandlungen über eine Dienstbarkeitseinräumung bereit, wenn der Kläger eine zwölf Punkte umfassende, in diesem Schreiben vorformulierte Vereinbarung akzeptiere. Im…
…qualifiziert werden. Diese und der Kläger als ihr Rechtsnachfolger hätten das Recht ersessen, über den Lichthof Licht und Luft zu beziehen. Eine Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB hätten die Beklagten nicht eingewendet. Das Berufungsgericht änderte dieses in seinem klagsabweisenden Teil unbekämpft gebliebene Urteil dahin ab, dass es auch das Wiederherstellungs- und das…
…nördlichen Ende der Dienstbarkeitsfläche insoweit, als durch den Zaun im Einfahrtsbereich die Breite des Wegs eingeschränkt wurde. Bei Klagseinbringung sei die Verjährungsfrist des § 1488 ABGB in diesem Umfang bereits abgelaufen gewesen. Da unmittelbar nach dem Zaun die gesamte Fläche uneingeschränkt nutzbar geblieben sei, bestehe die Dienstbarkeit ab den Zäunen im…
…der Dienstbarkeit entgegenstehenden Tafeln oder ähnliche Störungen zu unterlassen. Die Aufstellung von nicht befolgten Verbotstafeln reiche für eine Freiheitsersitzung (usucapio libertatis) im Sinne des § 1488 ABGB nicht aus. Über Antrag der beklagten Partei ließ das Berufungsgericht nachträglich die ordentliche Revision gemäß § 508 ZPO mit der Begründung zu, die beklagte Partei…
…Klägers durch entlang des Hotels geparkte Fahrzeuge ergeben sollte, sei insoweit das Dienstbarkeitsrecht des Klägers verjährt. Der Beklagte habe sich im Sinn des § 1488 ABGB der Dienstbarkeit schon länger widersetzt. Durch den schon vor 2001 erfolgten Hotelumbau parkten schon mehr als 3 Jahre vor Klageeinbringung Fahrzeuge parallel zur Hauswand…
…das Recht, über die Zufahrt zu gehen , vom Schreiben der Nebenintervenientin nicht tangiert ist. Zum Vorbringen, der Abschluss der Vereinbarungen habe zur Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB geführt, ist bereits jetzt festzuhalten, dass sich aus den bisherigen Feststellungen sowie aus dem Urkundeninhalt weder ein Anerkenntnis oder ein Verzicht auf, noch ein Verbot…
…den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die Revision der Kläger nicht zulässig: 1. Nach § 1488 ABGB verjährt das Recht der Dienstbarkeit durch den Nichtgebrauch, wenn sich der verpflichtete Teil der Ausübung der Servitut widersetzt und der Berechtigte durch drei aufeinanderfolgende Jahre…
…aus, dass die Beklagte durch die Betreibung eines Schanigartens und die Anbringung von Beleuchtungskörpern, die die Durchfahrt mit großen LKW behinderten, im Sinn des § 1488 ABGB „ein Stück Freiheit ihres Eigentums ersessen" habe. Die Ersitzungsfrist sei zum Zeitpunkt des Eigentumserwerbs des dienenden Grundstücks durch die Beklagte bereits abgelaufen gewesen. Das…
…Rechtsfrage (4 Ob 213/04h). Keine erhebliche Rechtsfrage bildet auch die Frage, ob sich der Verpflichtete der Servitut im Sinne des § 1488 ABGB widersetzen konnte, ist diese Frage doch hier schon deshalb für die Entscheidung letztlich unerheblich, weil nach den maßgeblichen Feststellungen die von der Rechtsvorgängerin des Klägers…
…Erdbodenniveau generell untersagt werden, jedoch hätten sich die Kläger zwischen 1983 bis 1996 nie dagegen ausgesprochen, sodass die Voraussetzungen für eine Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB vorlägen. Das zweite Begehren (betreffend den Dachaufbau) erweise sich überdies als schikanös, weil - ausgehend von einer mit dem Überbau verbundenen Kostenbelastung zwischen S …
…Weges durch Ausbau des gemeindeeigenen Weges wieder zu beseitigen, lässt sich aus der jüngeren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht ableiten. Auch zur Freiheitsersitzung (§ 1488 ABGB) kann auf die zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichtes verwiesen werden (vgl auch RIS Justiz RS0034309). Hingegen ist den Rechtsmittelwerbern zuzustimmen, dass anhand der vorinstanzlichen Feststellungen ein…
…und das Verhalten der Beklagten. Danach liege eine Freiheitsersitzung nicht vor. Ein vom Belasteten ausgesprochenes Verbot sei nur dann eine Widersetzlichkeit im Sinne des § 1488 ABGB, wenn sich der Servitutsberechtigte daran halte. Das Hindernis aus dem Jahr 1995 habe die Servitutsausübung nicht erheblich behindert. Beim Hindernis vom Sommer 1997 fehle der…
…Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gesehen werden könnte, wonach bei Errichtung eines Hindernisses, das die Ausübung der Servitut nur beschränke, auch die usucapio libertatis nach § 1488 ABGB nur zu einer Einschränkung der Dienstbarkeit führe. Dieser Frage könne "wohl doch" auch eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommen. Der Revisionswerber vertritt den Standpunkt…
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