2Ob273/49—OGH Entscheidung
16. November 1949
…abgesprochen hat, woraus sich immerhin ein gewisses Recht für die Beklagte, den Mietvertrag nicht anzuerkennen, ergibt, geht aus der Fassung und dem Wortlaut des § 1412 ABGB. klar hervor, daß das Gesetz den Erfüllungswillen für die Erfüllungswirkung nicht voraussetzt (Klang, 1. Aufl., IV, S. 371) und daß diese daher auch eintritt, wenn…