§ 10 Andere Arten der Vorschriften, als: a) Gewohnheiten. — ABGB
Auf Gewohnheiten kann nur in den Fällen, in welchen sich ein Gesetz darauf beruft, Rücksicht genommen werden.
Informationen zu § 10 ABGB Strafrechtliches zum Brauchtum bei § 2 lit e StG…
Die Bedeutung der Verkehrssitte als Rechtsgeschäftsinhalt wird durch § 10 ABGB nicht ausgeschlossen.…
…auch Rummel in Rummel, ABGB, Rz 13 ff zu § 914). Handelsbrauch und Verkehrssitte sind keine Rechtsquelle, sondern eine "faktische Ordnung" und daher gemäß § 10 ABGB nur dann rechtserheblich, wenn sich das Gesetz darauf beruft; sie gelten dann als mittelbarer Gesetzesinhalt (Bydlinski in Rummel, ABGB, Rz 1 zu § 10; Hämmerle…
…hätten, stelle eine einseitige, für den Beklagten nicht verbindliche Maßnahme dar. Auf die von den Klägern herangezogenen, seit unvordenklichen Zeiten bestehenden Gewohnheiten könne gemäß § 10 ABGB. nicht Bedacht genommen werden, weil dies im Gesetz nirgends vorgesehen sei. Das privatrechtliche Rechtsverhältnis zwischen den Parteien sei daher analog nach § 1096 ABGB. zu…
…behalten, wenn der Verlagsvertrag infolge von Umständen, die auf Seiten des Verlegers liegen, nicht durchgeführt wird. Die Bedeutung der Verkehrssitte als Rechtsgeschäftsinhalt wird durch § 10 ABGB. nicht ausgeschlossen. Keine Anwendung des § 1168 ABGB. auf Verlagsverträge. Neben der Einigung über die im § 1172 ABGB. vorgesehenen Punkte ist nicht auch noch…
…mittelbaren Gesetzesinhalt erhoben. Er kann dies bezüglich solcher Verordnungen und Erlässe ebenso wie er auch Gewohnheiten, Orts- und Handelsgebräuche zum mittelbaren Gesetzesinhalt erheben kann, (§ 10 ABGB.). Wie die Beachtung der Gewohnheiten, Orts- und Handelsbräuche nicht davon abhängig ist, ob sie im Bundes- oder Landesgesetzblatt gehörig kundgemacht wurden, so kann auch aus…
…dem Antragsteller zuzubilligen, dass Kollektivverträge wie Gesetze nach §§6 und 7 ABGB auszulegen sind. Der Antragsteller übersieht dabei allerdings die Bestimmung des §10 ABGB wonach auf Gewohnheiten nur in den Fällen in welchen sich ein Gesetz darauf beruft Rücksicht genommen werden kann. Wenn auch ein ausdrücklicher Vorstandsbeschluss fehlt, so…
…einem mit der gesetzlichen Regelung unvereinbaren Zweck des Vertrages schlüssig ergeben, nicht aber aus einem „Ortsgebrauch“, weil nach der Bestimmung des § 10 ABGB auf Gewohnheiten nur in den Fällen Rücksicht genommen werden darf, in welchen sich ein Gesetz darauf beruft. Ein Ortsgebrauch oder eine Gewohnheit kann daher nicht…
Handelsbrauch und Verkehrssitte sind keine Rechtsquelle, sondern eine "faktische Ordnung" und daher gem § 10 ABGB nur dann rechtserheblich, wenn sich das Gesetz darauf beruft; sie gelten dann als mittelbarer Gesetzesinhalt.…
Die Anzeige der Wiedervereinigung gerichtlich geschiedener Ehegatten ist kein Gegenstand gerichtlicher Genehmigung. § 10 ABGB enthält nur eine Ordnungsvorschrift ohne materiell-rechtliche Wirkung.…
Rückverweise