JudikaturOGH

RS0008918 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2000

Handelsbrauch und Verkehrssitte sind keine Rechtsquelle, sondern eine "faktische Ordnung" und daher gem § 10 ABGB nur dann rechtserheblich, wenn sich das Gesetz darauf beruft; sie gelten dann als mittelbarer Gesetzesinhalt.

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