JudikaturOGH

RS0009641 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 1923

Die Anzeige der Wiedervereinigung gerichtlich geschiedener Ehegatten ist kein Gegenstand gerichtlicher Genehmigung. § 10 ABGB enthält nur eine Ordnungsvorschrift ohne materiell-rechtliche Wirkung.

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