ThemenStudium

Studium

Rechtliches Basiswissen zur Studienbeihilfe, Ansprüche Studierender und Geringfügiger Arbeit—einfach und kompakt erklärt.



Häufig gestellte Fragen

Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert und können sich freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern. Arbeitslosenversichert sind sie jedoch nie.

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Georg Steiner