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Studienbeihilfe & andere Förderungen

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Die Studienbeihilfe zu beziehen ist manchmal eine mühsame Angelegenheit, jedoch ist der Vorteil unbestreitbar.


Wer kann Studienbeihilfe beziehen?

Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen (§3 StudFG), Personen mit gleichgestelltem Status sowie staatenlose Individuen (§4 StudFG), sofern sie für ein Studium eingeschrieben sind und den Beitrag zur Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft entrichtet haben. Die Berechtigung setzt gemäß §6 Z1 bis 4 StudFG voraus, dass man gemäß den Bedingungen des Studienförderungsgesetzes (StudFG) sozial bedürftig ist, kein vorheriges Studium oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen hat, einen erfolgreichen Studienverlauf nachweisen kann und das Studium vor dem 33. Lebensjahr begonnen wurde. Unter bestimmten Umständen, wie in §6 Z4 lit a bis d StudFG dargelegt, sind von der letzten Voraussetzung Ausnahmen möglich.

Bei der Sozialbedürftigkeit kommt es auf das Einkommenden der Studierenden selber aber auch von ihren Eltern und eingetragenen Partner oder Ehepartner an, aber auch den Familienstand und die Familiengröße gemäß §7 Abs 1 Z1 bis 3 StudFG an.

Ein günstiger Studienverlauf nach §16 StudFG erfordert Zielstrebigkeit im Studium, beispielsweise darf das Studium nicht mehr als zweimal gewechselt (§17 Abs 1 Z1) und die vorgesehene Studienzeit nicht wesentlich überschritten werden, näheres dazu in den §§18 und 19 StudFG. Hierzu sind Nachweise zu erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorzulegen, welche insgesamt 30 ECTS-Punkte wert sind oder 14 Semesterwochenstunden aufweisen innerhalb 2 Semestern.

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Ab dem Wintersemester 2024 ändern sich die aufzubringenden ECTS-Punkte, welche mehr Flexibilität ermöglichen. Siehe dir dazu die Tabelle von Stipendium.at an.

Die vorgesehene Studiendauer umfasst die Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester. Für bestimmte Studiengänge die in Studienabschnitte unterteilt sind, wie das Diplomstudium der Rechtswissenschaften, gelten spezielle Regelungen gemäß §18 StudFG.

Eine Verlängerung der Anspruchsdauer ist möglich jedoch nur aufgrund der im §19 StudFG abschließend aufgezählten Gründe. Wie zum Beispiel Schwangerschaft, einer fachärztlichen Bestätigung zu einer Krankheit und Ablegung eines Zivil- oder Präsenzdienstes.

Wie kann ich Studienbeihilfe beziehen?

Zur Beantragung bei der Studienbeihilfebehörde müssen relevante Dokumente, unter anderem das Antragsformular und dein Sammelzeugnis eingereicht werden.

Die Fristen liegen im Wintersemester zwischen dem 20. September und dem 15. Dezember sowie im Sommersemester zwischen dem 20. Februar und dem 15. Mai. Die Auszahlung erfolgt monatlich, wobei es unter bestimmten Umständen zu einmaligen Erhöhungen kommen kann.

Andere Institutionen

Neben der Studienbeihilfe existieren weitere Förderungen wie Stipendien. Das Leistungsstipendium wird leistungsabhängig vergeben, bei denen ein bestimmter Notendurchschnitt nicht überschritten werden darf (Universität Wien: max. 1,70). Neben dem Leistungsstipendium gibt es noch einige andere wie das Förderungsstipendium und das Studienabschluss-Stipendium.

Eine Auflistung zu generellen Beihilfen für Studierenden findest du bei der Arbeiterkammer.

Weitere Förderungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Fahrkostenzuschuss, Reisekostenzuschuss, Kinderbetreuungskosten oder das Mensapickerl der ÖH beschreiben dir Österreich.gv.at.

Um Familienbeihilfe zu beziehen muss der Lebensmittelpunkt in Österreich sein und das Kind im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben. Familienbeihilfe können Eltern auch für ihre studierenden Kinder bekommen, in der Regel steht es bis zum 24ten Lebensjahr zu. Zu einer Verlängerung bis zum 25ten Lebensjahr kommt es zum Beispiel, wenn ein Ziviljahr verrichtet wurde. Für nähere Informationen besuche die Österreich.gv Seite.

Weder die Beziehung von Familienbeihilfe noch Studienbeihilfe verkürzen deinen Unterhaltsanspruch! ;) Lies mehr dazu in unserem Artikel “Unterhalt während dem Studium”.


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