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Geringfügige Arbeit

Arbeitest du geringfügig? 🤔

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Das parallele Nachgehen einer geringfügigen Beschäftigung während des Studiums ist eine weitverbreitete Praxis. Dies bietet nicht nur finanzielle Vorteile, sondern ermöglicht es Studierenden auch Lebens- und Arbeitserfahrung nebenbei zu sammeln. Allerdings sind sich viele der damit verbundenen Rechte und Ansprüche nicht bewusst. Im Folgenden bieten wir dir einen Überblick zu den wichtigsten Rechte geringfügig Beschäftigter.


Wann ist man geringfügig tätig?

In Österreich gilt man ab dem Jahr 2024 als geringfügig beschäftigt, wenn das monatliche Einkommen 518,44 € nicht übersteigt. Der Hauptvorteil dieses Beschäftigungsverhältnisses liegt darin, dass keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Ein bedeutender Nachteil besteht jedoch darin, dass geringfügig Beschäftigte nicht automatisch in der Kranken- und Pensionsversicherung mit einbezogen sind.

Urlaubsanspruch

Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf den bezahlten gesetzlichen Mindesturlaub, der aktuell nach §2 Abs 1 Urlaubsgesetz 5 Wochen pro Jahr (30 Werktage) bei Vollzeitbeschäftigung beträgt. Ein Werktag ist grundsätzlich jeder Kalendertag der kein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist. Bei Teilzeitbeschäftigung verringern sich die Werktage aliquot.

Zum Beispiel sind im Arbeitsvertrag der Montag, Mittwoch und Freitag als Arbeitstage festgelegt, somit hat man 15 Werktage bezahlten Urlaubsanspruch (3 Arbeitstage x 5 Wochen)

Nach §12 Urlaubsgesetz ist dieser Mindesturlaub unabdingbar. Jedoch kann zugunsten des Arbeitnehmers die Mindestdauer vertraglich verlängert werden.

Angebote seitens des Arbeitgebers, Urlaubsansprüche gegen Entgelt abzulösen, sind gemäß §7 Urlaubsgesetz immer nichtig. Denn solche Anreden vereiteln den Erholungszweck und Umverteilungszweck (vorhandenes Arbeitsvolumen soll möglichst gleichmäßig und gerecht auf alle Arbeitsfähigen und Arbeitswilligen aufgeteilt werden) des Urlaubes.

Beachte, dass du gemäß §4 Abs 1 Urlaubsgesetz den Antritt deines Urlaubes mit deinem Arbeitgeber besprechen musst und dieser auch damit einverstanden sein muss!

Bei Beendung des Arbeitsverhältnisses steht dir eine Ersatzleistung deines noch nicht verbrauchten Urlaubes zu, außer du wurdest verschuldet entlassen oder hast ohne wichtigem Grund vorzeitig gekündigt §10 Abs 1 Urlaubsgesetz.

Grundsätzlich entsteht dein voller Urlaubsanspruch mit Anfang des Jahres. Die einzige Ausnahme ist, dass in den ersten 6 Monaten deines Arbeitsverhältnisses dir dein Urlaubsanspruch nur aliquot (anteilweise) zusteht. Sprich nach einem Monat 2,5 Werktage, nach 2 Monaten 5 Werktage usw.

💡

Dein Urlaubsanspruch kann verjähren! Nämlich 2 Jahre nach Ablauf des Jahres in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist gemäß §4 Abs 5 Urlaubsgesetz. Verbrauch also deinen Urlaub bevor du darauf vergisst!

Entgeltfortzahlung im Falle von Krankheit

Im Krankheitsfall ist es erforderlich, den Arbeitgeber umgehend zu informieren und gegebenenfalls eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen. Obwohl geringfügig Beschäftigte üblicherweise nicht krankenversichert sind, besteht grundsätzlich ein Recht auf Entgeltfortzahlung während der Krankheitsperiode.

Eine fehlende Krankenversicherung führt jedoch dazu, dass dir kein Krankengeld der Österreichischen Gesundheitskasse zusteht.

Das kann dazu führen, dass dir nach 10 Wochen nichts mehr gezahlt wird. Denn die ersten 6 Wochen zahlt dir dein Arbeitgeber dein volles Entgelt aus, die nächsten 4 Wochen nur noch die Hälfte und danach endet die Entgeltfortzahlung deines Arbeitgebers.

Unfallversichert

Eine geringfügige Beschäftigung beinhaltet automatisch eine Unfallversicherung. Nach §175 Abs 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) sind Unfälle, die zu einer Körperverletzung führen und im örtlichem, zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang mit deiner Arbeit stehen, abgedeckt.

Beachte, dass wenn du auch in deiner Freizeit unfallversichert sein willst, du eine private Unfallversicherung abschließen musst.

💡

Als geringfügig Beschäftige kann du dich Selbstversichern, sodass du sowohl Kranken- als auch Pensionsversichert bist, um (2024) 73,20€ monatlich. Für Studierende kommt es ein bisschen günstiger, nämlich (2024) 69,13€ monatlich.

Parallel zum Studium

Beachte, dass keine Pflicht besteht neben deinem Studium ein Einkommen zu erzielen. Manchmal ist es sogar nachteilig, da dein womöglich vorhandener Unterhaltsanspruch gekürzt wird. Wenn du mehr zu “Unterhaltsansprüchen während des Studiums” lesen willst, sie dir unseren Artikel dazu an!

Wo finde ich spannende juristische Jobs während des Studiums?

Auf unserem Karriereportal LawFinder bemühen wir uns um eine bestmögliche Übersicht an juristischen Stellen. Um die richtigen Jobs während der Studienzeit zu finden, filtere am besten im Menüpunkt Anstellungsart nach Geringfügig, Teilzeit und Praktikum.


Hast du etwas dazugelernt? Schau dir andere Artikeln in unserem Themenbereich “Studium” an! Dich könnte der Artikel “Studienbeihilfe & andere Förderungen” oder “Kostenlose Psychotherapie für Studierende” interessieren.