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Prüfungen anfechten – Universitäten & FH’s

Was kann ich gegen eine mangelhafte Prüfung tun? 📚

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Redaktion

Um eine gerechte und aussagekräftige Bewertung deiner Studienleistungen sicherzustellen, müssen Prüfungen bestimmte Standards erfüllen. Beim Vorliegen schwerer formaler Mängel kannst du deine Prüfung anfechten! Aber ab wann ist von einem schweren Mangel zu sprechen und wie geht man das Ganze an?


Wann kann ich eine Prüfung anfechten?

Eine direkte Anfechtung der Beurteilung ist laut §79 Universitätsgesetz nicht möglich. Jedoch ist eine Anfechtung einer negativ ausgefallenen Prüfung zulässig, wenn schwere formale Mängel vorlagen. Dazu zählen etwa

  • eine unzureichende Anzahl an Fragen

  • unleserliche Prüfungsfragen

  • das Fehlen eines Prüfungsprotokolls bei einer mündlichen Prüfung

  • Lärmbelästigung durch Bauarbeiten im angrenzenden Saal während der gesamten Prüfung

  • Feueralarme

  • eine Verkürzung der offiziell angegebenen Prüfungszeit

  • Eine fehlerhafte Zusammensetzung des Prüfungsausschusses bei kommissionellen Prüfungen.

Das Universitätsgesetz gilt für alle aufgelisteten Universitäten gemäß §6 Universitätsgesetz. Fachhochschulen (FH) fallen somit nicht in den Anwendungsbereich des Universitätsgesetzes. Für FH’s ist das Fachhochschulgesetz ausschlaggebend. Mehr dazu unten.

Nach dem Universitätsgesetz muss die Anfechtung innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgen. In dieser Anfechtung, welche im Form einer E-Mail verfasst sein kann, ist der schwere formale Mangel glaubhaft zu machen, sprich so detailliert wie möglich wiederzugeben.

Fachhochschulen

Gemäß §21 Fachhochschulgesetz wird nur eine 2 wöchige Anfechtungsfrist gewährleistet. Das ein schwerer formaler Mangel vorliegen muss bleibt hier gleich.

Wer entscheidet darüber?

Die Beschwerde ist bei der Studiengangleitung einzubringen. Wurde die anzufechtende Prüfung von der Studiengangleitung durchgeführt, ist die Beschwerde beim Kollegium einzubringen.

Was sind die Folgen der erfolgreichen Anfechtung?

Die Note wird aufgehoben und der Prüfungsantritt zählt nicht.

Universität Wien

Um eine Prüfung an der Universität Wien anzufechten, muss eine E-Mail vom eigenem u:webmailaccount an buero.studienpraeses@univie.ac.at gesendet werden.

Anschließend wird eine Stellungnahme des zuständigen Professors eingeholt und dem anfechtenden Studierenden zur Möglichkeit einer Gegenäußerung weitergeleitet.

Wer entscheidet darüber?

Um die Betreuung der Studierenden in studienrechtlichen Themen zu gewährleisten, wurde an der Universität Wien die Funktion des Studienpräses eingerichtet. Der Studienpräsident erlässt einen Bescheid darüber, welcher per Post dem anfechtenden Studenten zugeschickt wird. Zustelladresse wird aus den Kontaktdaten in u:space entnommen und sollten deswegen aktuell sein.

Was sind die Folgen?

Wird der Anfechtung Folge gegeben, zählt der Prüfungsantritt nicht und die negative Note wird natürlich aufgehoben.

Wird der Anfechtung nicht Folge gegeben, hat man noch die Möglichkeit eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Diese Beschwerde wird erneut vom Studienpräses und anschließend vom Senat der Universität Wien bearbeitet.

Fun fact: Die Satzung der Universität Wien legt im §12 Abs 4 das Recht auf eine faire Prüfung fest, darunter fällt die Anfechtung unfairer Prüfungen.

Technische Universität Wien

An der Technischen Universität Wien gibt es das Referat für Bildung und Politik, welches aus ehrenamtlich arbeitenden Studierenden besteht.

An diese kannst du dich entweder im Wege einer Mail an bipol@htu.at richten oder selber in deren Büro gehen, welches sich im Hauptgebäude (1.Hof, Stiege 4, Erdgeschoss, Raumnummer ACEG40) befindet.

Wirtschaftsuniversität Wien

Einen Antrag auf Aufhebung der Prüfung kann bei der Leiterin des Bereichs Studienrecht & Anerkennung gestellt werden. Wird der Antrag bewilligt, muss noch ein Antrag auf Aufhebung der Prüfung und Rückgängigmachung des Antritts an studienrecht@wu.ac.at gestellt werden.


Zusammengefasst bieten das Universitätsgesetz und das Fachhochschulgesetz klare Wege, um auf Ungereimtheiten bei Prüfungen zu reagieren. Die Option eine Prüfung anzufechten sichert deine Rechte und ermöglicht eine faire Behandlung akademischer Leistungen. Umso wichtiger ist es, die Fristen und das Verfahren dahinter zu kennen. Dadurch sicherst du nicht nur deine individuellen Rechte, sondern stärkst auch die Glaubwürdigkeit der Universität Wien.

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