LandesrechtBurgenlandVerordnungenEinsatz von Jagdhunden, Fallen und Munition bei der Ausübung der Jagd sowie Kennzeichnung von Wildschutzgebieten

Einsatz von Jagdhunden, Fallen und Munition bei der Ausübung der Jagd sowie Kennzeichnung von Wildschutzgebieten

In Kraft seit 10. Juni 2017
Up-to-date