LandesrechtBurgenlandVerordnungenEinsatz von Jagdhunden, Fallen und Munition bei der Ausübung der Jagd sowie Kennzeichnung von Wildschutzgebieten § 4

§ 4Kurs für Fallenstellerinnen und Fallensteller; Prüfung; Überprüfung der Abzugeisen

In Kraft seit 16. April 2024
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