+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Burgenland
Verordnungen
Einsatz von Jagdhunden, Fallen und Munition bei der Ausübung der Jagd sowie Kennzeichnung von Wildschutzgebieten
Anl. 2
Anl. 2
In Kraft seit 16. April 2024
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
Anl. 2 — Einsatz von Jagdhunden, Fallen und Munition bei der Ausübung der Jagd sowie Kennzeichnung von Wildschutzgebieten
Im Gesetz anzeigen
Mehr
Anhänge
Anlage 2 LGBl. Nr. 20/2024
PDF
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise