LandesrechtVorarlbergVerordnungenGeschäftseinteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung

Geschäftseinteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung

ALReg-GE
In Kraft seit 09. November 2019
Up-to-date

§ 1 § 1*) Allgemeines

(1) Das Amt der Vorarlberger Landesregierung gliedert sich in Abteilungen, die in Gruppen zusammengefasst sind, weiters in jeweils einer Abteilung nachgeordnete Amtsstellen sowie bestimmten Abteilungen nachgeordnete Fachdienststellen.

(2) Die nähere Bezeichnung der im Abs. 1 angeführten Organisationseinheiten und die Aufteilung der Geschäfte auf die Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Amtsstellen ist in den §§ 2 bis 9 festgelegt.

(3) Die von den nachgeordneten Fachdienststellen zu besorgenden Geschäfte sind bei den übergeordneten Abteilungen angeführt. Für jede nachgeordnete Fachdienststelle ist ein Statut zu erlassen, in welchem die der Fachdienststelle übertragenen Aufgaben geregelt werden; in diesem können auch Regelungen über die interne Gliederung getroffen werden. Das Statut wird vom Landeshauptmann oder der Landeshauptfrau mit Zustimmung der Landesregierung erlassen. Es ist im Amtsblatt für das Land Vorarlberg kundzumachen.

(4) Innerhalb von Abteilungen und nachgeordneten Amtsstellen können vom Landesamtsdirektor oder der Landesamtsdirektorin auf Antrag des Abteilungsvorstandes oder der Abteilungsvorständin bzw. des Amtsstellenleiters oder der Amtsstellenleiterin Fachbereiche eingerichtet werden, wenn dies wegen der Art oder des Umfangs der der Abteilung bzw. der nachgeordneten Amtsstelle zugewiesenen Aufgaben im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Aufgabenerledigung gelegen ist. Unter den gleichen Voraussetzungen können in begründeten Ausnahmefällen unterhalb von Fachbereichen auch weitere Organisationseinheiten eingerichtet werden.

*) Fassung ABl.Nr. 44/2024

§ 2 § 2*) Gruppe Präsidium, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen

a) Abteilung Regierungsdienste (PrsR)

1. Allgemeine Landespolitik, insbesondere allgemeine Erklärungen der Landesregierung

2. Koordination und Unterstützung der Regierungsarbeit, Regierungssitzungsdienst

3. Verbindungsdienst zum Landtag

4. Hoheitsangelegenheiten, insbesondere Landesgrenzen, Landeswappen, Landesfarben, Landeshymne

5. Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung der Landesregierung

6. Äußere Organisation der Behörden und sonstigen Dienststellen des Landes

7. Innere Organisation des Amtes der Landesregierung, insbesondere Geschäftsordnung und Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung

8. Mitwirkung an der inneren Organisation nachgeordneter Dienststellen

9. Verwaltungsentwicklung, Verwaltungscontrolling

10. Rechenschaftsbericht

11. Repräsentationen, Veranstaltungsmanagement, Fahrdienst der Landesregierung

12. Auszeichnungswesen und Kanzleiführung des Landesehrenzeichenrates

13. Angelegenheiten der Verbindungsstelle der Bundesländer, soweit sie nicht Angelegenheiten der Abteilungen PrsG, PrsE oder IIIa betreffen

14. Herausgabe des Amtsblattes

15. Institut für Föderalismus

16. Angelegenheiten des Bezügegesetzes

17. Parteienförderung und Geschäftsstelle des Landes-Parteien-Transparenz-Senates

18. Berichte des Landes-Rechnungshofes und des Rechnungshofes

19. Amtshaftung, allgemeine Angelegenheiten der Amtshilfe (Art. 22 B-VG)

20. Allgemeine Angelegenheiten des Auskunftsgesetzes bzw. der Informationsfreiheit

21. Geschäftsstelle der Datenschutzbeauftragten

22. Landesregistratur

Als Amtsstellen nachgeordnete Dienststellen:

Landespressestelle:

Öffentlichkeitsarbeit, Medienangelegenheiten

Landesstelle für Statistik:

Statistik

Büro für Freiwilliges Engagement und Beteiligung:

Freiwilliges Engagement, Beteiligung, Nachhaltige Entwicklung

Nachgeordnete Fachdienststelle:

Vorarlberger Landesarchiv

b) Abteilung Gesetzgebung (PrsG)

1. Angelegenheiten der Landesverfassung

2. Mitwirkung an der Landesgesetzgebung, insbesondere Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen der Landesregierung

3. Wahrnehmung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Landes

4. Abschluss Staatsrechtlicher Vereinbarungen des Landes

5. Vertretung der Landesregierung oder des Landeshauptmannes in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, ausgenommen in solchen nach Art. 144 B-VG

6. Koordination in Menschenrechtsangelegenheiten

7. Angelegenheiten des Völkerrechts

8. Wahrnehmung der Interessen des Landes beim Abschluss von Staatsverträgen des Bundes, bei der Erlassung von Bundesgesetzen und bei der Erlassung von Verordnungen durch Bundesbehörden

9. Wahrnehmung der Gesetzmäßigkeit und von Fragen der Rechtstechnik bei der Erlassung von Verordnungen durch Landesbehörden

10. Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsgerichtsverfahrens

11. Landesgesetzblatt und Rechtsdokumentation

c) Abteilung Europaangelegenheiten und Außenbeziehungen (PrsE)

1. Außenbeziehungen, insbesondere Abschluss von Staatsverträgen des Landes

2. Koordination in Angelegenheiten der europäischen Integration

3. Wahrnehmung der Interessen des Landes bei der Teilnahme Österreichs an Rechtssetzungsakten im Rahmen der europäischen Integration

4. Koordination und Abwicklung von EU-Förderprogrammen, soweit nicht Abteilungen Va oder VIa zuständig

5. Angelegenheiten des EVTZ-Gesetzes, soweit nicht Abteilung IIIc zuständig

6. Europainformation

7. Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit, Beteiligung an nationalen und internationalen Hilfsaktionen

d) Abteilung Personal (PrsP)

1. Personalplanung

2. Personalentwicklung

3. Personalverwaltung der Landesbediensteten mit Ausnahme der Landeslehrer, insbesondere Vollzug des Landesbedienstetengesetzes

4. Personelle Angelegenheiten des inneren Dienstes; Koordination der Korruptionsprävention

5. Berufliche Ausbildung der Landesbediensteten

6. Internes Mobilitätsmanagement

e) Abteilung Informatik (PrsI)

1. Angelegenheiten der Informatik und der Telekommunikationsinfrastruktur (Telefonie)

2. Beschaffung und Instandhaltung von Hard- und Software

3. Allgemeine Datenschutzangelegenheiten

4. Benutzerschulung

5. Ablauf- und Büroorganisation

*) Fassung ABl.Nr. 41/2020, 20/2021, 19/2024, 44/2024

§ 3 § 3*) Gruppe I – Inneres, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen

a) Abteilung Inneres und Sicherheit (Ia)

1. Angelegenheiten des öffentlichen Sicherheitswesens; Angelegenheiten der Bundespolizei und sonstiger Wachkörper; örtliche Sicherheitspolizei

2. Migrations- und Flüchtlingswesen

3. Staatsbürgerschaft

4. Europa-, Bundespräsidenten-, Nationalrats-, Landtags- und Gemeindewahlen; Volksabstimmungen, Volksbegehren, Volksbefragungen; Kanzleiführung der nach der Nationalratswahlordnung und dem Landtagswahlgesetz eingerichteten Landeswahlbehörden; Angelegenheiten der ständigen Wählerverzeichnung

5. Bevölkerungspolitik

6. Gemeinderecht, Gemeindeaufsicht, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

7. Personenstandsangelegenheiten (Matrikenwesen, Namensänderungen, Eheangelegenheiten usw.)

8. Einrichtungen der Rechtspflege, insbesondere Geschworenen- und Schöffenlisten, Strafvollzugskommission; Bekämpfung der Winkelschreiberei

9. Militärische Angelegenheiten; Zivildienst; Angelegenheiten der zivilen Landesverteidigung, soweit nicht andere Abteilungen zuständig; Kriegsgräberfürsorge

10. Koordination der umfassenden Landesverteidigung

11. Feuerpolizei, Hilfs- und Rettungswesen einschließlich Rettungsfonds, Katastrophenbekämpfung

12. Sittenpolizei, Tierschutz, Sammlungspolizei, Jugendschutz

13. Veranstaltungswesen, Wertausspielungen, Sperrstunde

14. Öffentlich-rechtliches Leistungsrecht, soweit nicht andere Abteilungen zuständig; Wohnungsbewirtschaftung

15. Stiftungs- und Fondswesen; Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht unter das Vereinsgesetz fallen

16. Namensbezeichnung von Örtlichkeiten

17. Beglaubigung von Urkunden (BGBl.Nr. 28/1968)

18. Verwaltungsverfahren, Einzelfälle, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

b) Abteilung Verkehrsrecht (Ib)

1. Straßenpolizei und Straßenverwaltungsrecht

2. Kraftfahrrecht

3. Eisenbahn-, Seilbahn-, Schifffahrts- und Luftverkehrsrecht

4. Gewerberecht hinsichtlich des Personen- und Güterverkehrs

5. Technische Aufsicht über die Kraftfahrzeuge des Landes

6. UVP-Verfahren: Stadttunnel Feldkirch, Ausbau Eisenbahnstrecke Lauterach - Lustenau

*) Fassung ABl.Nr. 32/2020

§ 4 § 4 Gruppe II - Bildung und Kultur, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen

a) Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft (IIa)

1. Kindergarten, Hortwesen und Kleinkindbetreuung einschließlich der Angelegenheiten des Dienst- und Besoldungsrechtes der Gemeindekindergärtnerinnen

2. Schulwesen und Erziehungswesen in Angelegenheiten der Schülerheime gemäß Art. 14 und 14a B-VG, soweit die Vollziehung Landessache ist

3. Bildung, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

4. Verwaltung der Schulen und Schülerheime des Landes

5. Schülertagesbetreuung, Schul- und Schülerförderung

6. Angelegenheiten der audiovisuellen Medien in Unterricht, Erziehung und Volksbildung

7. Frauen und Gleichstellung

8. Jugendförderung

9. Familienförderung

b) Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung (IIb)

1. Wissenschaft

2. Studienförderung

3. Kanzleiführung des Wissenschaftsbeirates

4. Archiv- und Bibliothekswesen einschließlich Landesbüchereistelle

5. Weiterbildung

6. Kanzleiführung des Weiterbildungsbeirates

7. Musikschulen, Landeskonservatorium

Als Amtsstelle nachgeordnete Dienststelle:

Amtsbibliothek:

Bereitstellung von Literatur für dienstliche Zwecke einschließlich Wissensmanagement

Nachgeordnete Fachdienststellen:

Vorarlberger Landesarchiv

Vorarlberger Landesbibliothek

c) Abteilung Kultur (IIc)

1. Kunstförderung

2. Künstlerische Sammlungen und Einrichtungen

3. Literaturförderung

4. Musikförderung

5. Heimatpflege

6. Vorarlberger Landesmuseum, Ortsmuseen

7. Denkmalpflege

8. Theater- und Kinowesen, Förderung

9. Kanzleiführung des Kulturbeirates und der Kunstkommissionen

10. Angelegenheiten des Kultus

§ 5 § 5*) Gruppe III – Finanzen, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen

a) Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa)

1. Landesvoranschlag, Landeshaushalt, Landesrechnungsabschluss, Landesfinanzplanung

2. Finanzausgleich

3. Landesabgaben, -umlagen und –gebühren

4. Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten, Darlehensgewährungen, soweit nicht andere Abteilungen zuständig, Übernahme von Haftungen

5. Geld-, Kredit-, Bank- und Sparkassenwesen

6. Aufsicht über die Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.

7. Gemeindeförderung, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

8. Gemeindeabgaben

9. Volkswohnungswesen, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

10. Kosten- und Leistungsrechnung

11. Ersatz von Elementarschäden im Vermögen des Landes

Als Amtsstellen nachgeordnete Dienststellen:

Amtsstelle für Rechnungswesen:

Landesrechnungsdienst, Bundesrechnungsdienst

Gehaltsbemessungsstelle:

Gehaltsbemessung

b) Abteilung Vermögensverwaltung (IIIb)

1. Erwerb, Verwaltung, Veräußerung von Liegenschaften des Landes, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

2. Wahrnehmung der Eigentümerfunktion für Liegenschaften des Landes gegenüber der Abteilung VIIc, Auftraggeber- und Bauherrenfunktion, Gesamtkostenmanagement, Bedarfsplanung (Bedarfsklärung, Nutzungskonzept, Funktions- und Organisationskonzept, Beauftragung der Abteilung VIIc zur Durchführung der technischen Bedarfsplanung)

3. Beteiligung des Landes an wirtschaftlichen Unternehmungen, soweit nicht Abteilung VIa zuständig

4. Inventarisierung des Landesvermögens

5. Vertragsversicherungswesen

6. Beitragszahlungen des Landes nach dem Spitalsbeitragsgesetz

7. Allgemeine Vergaberechtsangelegenheiten

8. Hausdienste, insbesondere Postein- und -ausgang, Telefonzentrale, Portiere, Hausdruckerei, Beschaffung des Amtssachaufwandes, soweit nicht Abteilung PrsI zuständig

9. Raumverteilung im Amt der Landesregierung

10. Hausverwaltung bezüglich des Landhauses und sonstiger Gebäude des Amtes der Landesregierung in Bregenz sowie betriebliche Instandhaltungsmaßnahmen im Landhaus

11. Verwaltung der Dienstkraftwagen einschließlich des Einsatzes der Poolfahrzeuge

c) Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc)

1. Überprüfung der Gebarung des Landes

2. Überprüfung der Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden, Gemeindeaufsicht in Angelegenheiten des V. Hauptstückes des Gemeindegesetzes, Genehmigung von Beschlüssen (§ 91 GG)

3. Überprüfung der Gebarung von Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Landesorganen oder von Personen (Personengemeinschaften) verwaltet werden, die hiezu von Landesorganen bestellt sind

4. Überprüfung der Gebarung physischer und juristischer Personen hinsichtlich der Verwendung von Landesmitteln, soweit diese Prüfung vorbehalten bzw. dieser Prüfung zugestimmt wurde

5. Interne Meldestelle für das Land gemäß § 4 HSchG

6. Hinweisgebersystem des Landes

d) Abteilung Wohnbauförderung (IIId)

1. Wohnbauförderung

2. Wohnbeihilfe

3. Wohnberatung

4. Landeswohnbaufonds

5. Angelegenheiten des Richtwertgesetzes

*) Fassung ABl. 28/2022, 19/2024

§ 6 § 6*) Gruppe IV – Soziales und Gesundheit, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen

a) Abteilung Soziales und Integration (IVa)

1. Sozialpolitische Angelegenheiten

2. Koordination in Integrationsangelegenheiten (Migration)

3. Sozialfonds

4. Angelegenheiten des Sozialleistungsgesetzes

5. Kinder- und Jugendhilfe

6. Integrationshilfe, Sozialpsychiatrie und Sucht, einschließlich Angelegenheiten des Landespsychiatriebeirates

7. Pflegesicherung

8. Angelegenheiten des Pflegeheimgesetzes

9. Prävention im Sozialbereich

10. Vorarlberger Sozialwerk

11. Seniorenförderung

b) Abteilung Gesundheit und Sport (IVb)

1. Landesgesundheitsfonds, ausgenommen Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds

2. Krankenanstaltenrecht und –planung

3. Gesundheitswesen allgemein, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

4. Angelegenheiten des Spitalbeitragsgesetzes

5. Rechtliche Angelegenheiten der Gesundheits- und der Sozialbetreuungsberufe

6. Apothekenwesen

7. Ernährungswesen; Angelegenheiten des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes, soweit nicht Abteilung Vb zuständig; Angelegenheiten des Fleischuntersuchungsgebührengesetzes

8. Strahlenschutzrecht

9. Geschäftsstelle der Ethikkommission

10. Gemeindesanitätsdienst, Leichen- und Bestattungswesen

11. Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsrecht sowie Arbeiter- und Angestelltenschutz, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliche Arbeiter und Angestellte handelt

12. Angelegenheiten des Landes- und Gemeindebediensteten-Schutzgesetzes

13. Allgemeine Angelegenheiten des Verbraucherschutzes

14. Angelegenheiten des Produktsicherheitsgesetzes, des Chemikaliengesetzes, des Biozid-Produkte-Gesetzes, des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes und des Bäderhygienegesetzes

15. Aufsicht über die Personalvertretung der Landes- und Gemeindebediensteten sowie der Landeslehrer

Als Amtsstelle nachgeordnete Dienststelle:

Sportreferat:

Sportwesen, Bergführer- und Schischulwesen

Nachgeordnete Fachdienststelle:

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg

c) Abteilung Sanitätsangelegenheiten (IVd)

1. Fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens

2. Angelegenheiten der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention einschließlich der Angelegenheiten des Gesundheitsförderungsfonds

3. Fachlich medizinische sowie sanitätsbehördliche Angelegenheiten der Krankenanstalten und Pflegeheime

4. Angelegenheiten der Gesundheitsberufe, soweit nicht Abteilung IVb zuständig

5. Infektionskrankheiten und Impfwesen

6. Suchtbekämpfung, soweit nicht Abteilung IVa zuständig

7. Katastrophenmedizin und medizinische Angelegenheiten des Rettungsdienstes

8. Umweltmedizin

9. Amtsärztlicher Dienst

10. Fachbeiräte im Gesundheitswesen, ausgenommen Angelegenheiten des Landespsychiatriebeirates

11. Medizinische Gutachten

d) Abteilung Umwelt- und Klimaschutz (IVe)

1. Natur- und Landschaftsschutz

2. Koordination Wiederherstellungsplan nach der Wiederherstellungsverordnung

3. Luftreinhaltung, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

4. Bodenschutz, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

5. Sonstiger Umweltschutz, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

6. Koordination in Angelegenheiten des Umweltschutzes

7. Feststellungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000

8. Angelegenheiten des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt

9. Abfallwirtschaft

10. Abfallrecht

11. Altlastensanierung

12. UVP-Verfahren: Energieautonomie Frastanz, Erweiterung Shredder-Anlage in Götzis

Nachgeordnete Fachdienststelle:

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg

*) Fassung ABl.Nr. 32/2020, 28/2022, 44/2024

§ 7 § 7 Gruppe V - Land- und Forstwirtschaft, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen

a) Abteilung Landwirtschaft und ländlicher Raum (Va)

1. Landwirtschaftspolitik

2. Landwirtschaftsförderung

3. Bodenreformrecht und Grundverkehrsrecht

4. Entwicklung des ländlichen Raumes, soweit nicht andere Abteilungen zuständig

5. Arbeitsrecht, soweit es sich um land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmer handelt

6. Kanzleiführung der Obereinigungskommission

7. Aufsicht über die Landwirtschaftskammer

8. Jagd und Fischerei

9. Angelegenheiten des Gemeindegutgesetzes

10. Angelegenheiten des Tierzuchtgesetzes und des Bienenzuchtgesetzes

11. Angelegenheiten des Vermarktungsnormengesetzes

12. Angelegenheiten des Gesetzes über landwirtschaftliche Materialseilbahnen

13. Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung mit Ausnahme des Schulwesens

14. Tiergesundheitsfonds

15. Pflanzenschutz

16. Beihilfen zu Katastrophen- und Elementarschäden

17. Landesversorgung mit land- und forstwirtschaftlichen Produkten Vorarlberger Erzeugung

18. Landwirtschaftliche Verkehrserschließung mit Ausnahme der technischen Angelegenheiten

19. Landwirtschaftlicher Wasserbau (Be- und Entwässerungen, Rutschhangsanierungen)

20. Rechtliche Angelegenheiten der Abteilungen Vb und Vc

b) Abteilung Veterinärangelegenheiten (Vb)

1. Fachliche Angelegenheiten des Veterinärwesens und der Tierhaltung

2. Amtstierärztlicher Dienst

3. Tiergesundheitsdienst

4. Vollziehung der §§ 53 bis 56 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes

c) Abteilung Forstwesen (Vc)

1. Fachliche Angelegenheiten des Forstwesens

2. Forstwirtschaftsförderung

§ 8 § 8*) Gruppe VI – Wirtschaft, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen

a) Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa)

1. Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik

2. Energiepolitik einschließlich energierelevanter Fragen des Klimaschutzes, Koordination von Maßnahmen mit dem Ziel der Energieautonomie des Landes, Vollziehung des § 21a und des 8. Abschnitts des Baugesetzes (mit Ausnahme von § 49c lit. e des Baugesetzes) sowie des § 42 und des 5. und 7. Abschnitts der Bautechnikverordnung

3. Koordination Klimawandelanpassungsstrategie

4. Verkehrspolitik

5. Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs und Eisenbahninfrastruktur

6. Mobilitätsmanagement

7. Telekommunikationspolitik und Digitalisierung

8. Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung

9. Organisation der gewerblichen Wirtschaft

10. Außenhandel

11. Tourismus, Kurortewesen und natürliche Heilvorkommen mit Ausnahme der sanitären Aufsicht

12. Preisbestimmung und Preisüberwachung

13. Landesversorgung, soweit nicht Abteilung Va zuständig

14. Beteiligung des Landes an der Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH, wobei keine Entscheidungsbefugnis in Bezug auf die laufenden Geschäfte und die Netzverwaltung sowie in Bezug auf die notwendigen Tätigkeiten zur Aufstellung des Netzentwicklungsplans gemäß § 37 ElWOG 2010 verbunden und zu berücksichtigen ist, dass wirtschaftlich sensible Informationen gemäß § 11 ElWOG 2010 vertraulich zu behandeln sind.

b) Abteilung Wirtschaftsrecht (VIb)

1. Gewerberecht mit Ausnahme des Personen- und Güterverkehrs und der Sperrstunde; einheitlicher Ansprechpartner und Verbindungsstelle nach dem Landes-Dienstleistungs- und Berufsqualifikationsgesetz

2. Wasserrecht mit Ausnahme der wasserwirtschaftlichen Planung und der Führung der Wasserbücher

3. Angelegenheiten des Wasserversorgungsgesetzes

4. Energierecht

5. Marken- und Musterschutz, unlauterer Wettbewerb

6. Bergrecht

7. Eichwesen

8. Angelegenheiten der Ziviltechniker und Wirtschaftstreuhänder

9. Punzierungswesen

10. Dampfkessel- und Kraftmaschinenwesen

11. Angelegenheiten des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000, soweit nicht Abteilungen Ib oder IVe zuständig

Nachgeordnete Fachdienststelle:

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg

c) Abteilung Maschinenbau und Elektrotechnik (VIc)

1. Maschinentechnik einschließlich Lärm, Erschütterungen und Abgas (soweit nicht Abteilungen Ib oder IVe zuständig) insbesondere auf den Gebieten der Baupolizei, des Gewerbes und der Industrie, der Schifffahrt, der Abfallbeseitigung und der Veranstaltungspolizei

2. Starkstrom- und nachrichtentechnische Angelegenheiten

3. Blitzschutzangelegenheiten

4. Angelegenheiten des kathodischen Korrosionsschutzes

5. Technische Angelegenheiten des Strahlenschutzes

6. Elektrotechnische Begutachtung energiewirtschaftlicher Angelegenheiten

7. Technische Seilbahnangelegenheiten der Personenseilbahnen, der Güterseilwege und der landwirtschaftlichen und sonstigen Materialseilbahnen

8. Technische Eisenbahn- und Aufzugsangelegenheiten

9. Maschinentechnische Aufsicht über die maschinellen Einrichtungen (Heizanlagen usw.) des Landes

10. Elektrotechnische und aufzugstechnische Aufsicht über Anlagen in Landeseinrichtungen

*) Fassung ABl.Nr. 32/2020, 19/2024, 44/2024

§ 9 § 9 Gruppe VII - Bauwesen und Raumplanung, ihre Abteilungen und die ihnen nachgeordneten Dienststellen

a) Abteilung Raumplanung und Baurecht (VIIa)

1. Raumplanung

2. Gemeindeentwicklung

3. Baurecht, soweit nicht Abteilung VIa zuständig

4. Vermessungswesen einschließlich der Betreuung aller Abteilungen in vermessungstechnischen Angelegenheiten, Geoinformation

5. Assanierung (Stadterneuerung) und Bodenbeschaffung

6. Campingwesen

7. Angelegenheiten der Geologie

8. Angelegenheiten der Österreichischen Raumordnungskonferenz

9. Koordination der Wanderwege und Mountainbikestrecken

Nachgeordnete Fachdienststelle:

Landesamt für Vermessung und Geoinformation

b) Abteilung Straßenbau (VIIb)

1. Steuerung der Ausgestaltung des Landesstraßennetzes

2. Abwicklung von Straßenbauprojekten

3. Betriebliche Erhaltung und bauliche Instandhaltung der Landesstraßen

4. Erwerb, Verwaltung, Veräußerung von Liegenschaften des Landes, soweit es sich um Landesstraßen handelt

5. Wahrnehmung der Aufgaben des Landes als Erhalter der Landesstraßen

6. Werterhaltung der Landesstraßen

7. Koordination, Förderung und Entwicklung der gesamten Radverkehrsinfrastruktur, Entwicklung und Umsetzung der Radverkehrsstrategie

8. Hausverwaltung bezüglich der Bauhöfe für die Landesstraßen

c) Abteilung Hochbau und Gebäudewirtschaft (VIIc)

1. Allgemeine Hochbauangelegenheiten, hochbautechnische Betreuung anderer Abteilungen

2. Technische Bedarfsplanung, Grundlagenermittlung und Projektierung von Hochbauten des Landes

3. Architekturwettbewerbe, Vergabe und Controlling von Planungsaufträgen

4. Bauabwicklung von Neu-, Zu- und Umbauten sowie Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen des Bauprojektsmanagements

5. Gesamtsteuerung der Lebenszykluskosten der Landesgebäude im Rahmen des Objektmanagements

6. Management der baulichen und technischen Instandhaltung der Landesgebäude (Wartungs- und Instandhaltungskonzept)

7. Hausverwaltung bezüglich des Amtsgebäudes Widnau 12 in Feldkirch

8. Erstattung hochbautechnischer Gutachten

d) Abteilung Wasserwirtschaft (VIId)

1. Wasserwirtschaftliche Planung und Führung der Wasserbücher

2. Flussbau an Bundes- und Konkurrenzgewässern

3. Bundeswasserbauverwaltung (Grenzgewässer und eigenstaatliche Rheinregulierung), Verwaltung des öffentlichen Wassergutes

4. Wildbach- und Lawinenverbauung

5. Siedlungswasserbau (Wasserversorgungs-, Kanalisations- und Abwässerkläranlagen)

6. Hydrographischer Dienst

7. Erstattung wasserbautechnischer Gutachten

Nachgeordnete Fachdienststelle:

Institut für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg

§ 10 § 10 Statuten nachgeordneter Fachdienststellen

Statuten im Sinne des § 1 Abs. 3 sind das Statut des Instituts für Umwelt und Lebensmittelsicherheit des Landes Vorarlberg, ABl.Nr. 42/2019, das Statut des Vorarlberger Landesarchivs, ABl.Nr. 48/2023, das Statut des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation, ABl.Nr. 4/2012, und das Statut der Vorarlberger Landesbibliothek, ABl.Nr. 37/2001, in der Fassung ABl.Nr. 3/2017.

§ 11 § 11 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle ABl.Nr. 44/2024

(1) Die Verordnung des Landeshauptmannes über eine Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, ABl.Nr. 44/2024, tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft .

(2) Ab dem 1. Jänner 2026 dürfen innerhalb von Abteilungen und nachgeordneten Amtsstellen nur mehr die in § 1 Abs. 4 in der Fassung ABl.Nr. 44/2024 vorgesehenen Organisationseinheiten eingerichtet sein.