§ 11 § 11Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle ABl.Nr. 44/2024
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
(1) Die Verordnung des Landeshauptmannes über eine Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, ABl.Nr. 44/2024, tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft .
(2) Ab dem 1. Jänner 2026 dürfen innerhalb von Abteilungen und nachgeordneten Amtsstellen nur mehr die in § 1 Abs. 4 in der Fassung ABl.Nr. 44/2024 vorgesehenen Organisationseinheiten eingerichtet sein.
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