a) Abteilung Finanzangelegenheiten (IIIa)
1. Landesvoranschlag, Landeshaushalt, Landesrechnungsabschluss, Landesfinanzplanung
2. Finanzausgleich
3. Landesabgaben, -umlagen und –gebühren
4. Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten, Darlehensgewährungen, soweit nicht andere Abteilungen zuständig, Übernahme von Haftungen
5. Geld-, Kredit-, Bank- und Sparkassenwesen
6. Aufsicht über die Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
7. Gemeindeförderung, soweit nicht andere Abteilungen zuständig
8. Gemeindeabgaben
9. Volkswohnungswesen, soweit nicht andere Abteilungen zuständig
10. Kosten- und Leistungsrechnung
11. Ersatz von Elementarschäden im Vermögen des Landes
Als Amtsstellen nachgeordnete Dienststellen:
Amtsstelle für Rechnungswesen:
Landesrechnungsdienst, Bundesrechnungsdienst
Gehaltsbemessungsstelle:
Gehaltsbemessung
b) Abteilung Vermögensverwaltung (IIIb)
1. Erwerb, Verwaltung, Veräußerung von Liegenschaften des Landes, soweit nicht andere Abteilungen zuständig
2. Wahrnehmung der Eigentümerfunktion für Liegenschaften des Landes gegenüber der Abteilung VIIc, Auftraggeber- und Bauherrenfunktion, Gesamtkostenmanagement, Bedarfsplanung (Bedarfsklärung, Nutzungskonzept, Funktions- und Organisationskonzept, Beauftragung der Abteilung VIIc zur Durchführung der technischen Bedarfsplanung)
3. Beteiligung des Landes an wirtschaftlichen Unternehmungen, soweit nicht Abteilung VIa zuständig
4. Inventarisierung des Landesvermögens
5. Vertragsversicherungswesen
6. Beitragszahlungen des Landes nach dem Spitalsbeitragsgesetz
7. Allgemeine Vergaberechtsangelegenheiten
8. Hausdienste, insbesondere Postein- und -ausgang, Telefonzentrale, Portiere, Hausdruckerei, Beschaffung des Amtssachaufwandes, soweit nicht Abteilung PrsI zuständig
9. Raumverteilung im Amt der Landesregierung
10. Hausverwaltung bezüglich des Landhauses und sonstiger Gebäude des Amtes der Landesregierung in Bregenz sowie betriebliche Instandhaltungsmaßnahmen im Landhaus
11. Verwaltung der Dienstkraftwagen einschließlich des Einsatzes der Poolfahrzeuge
c) Abteilung Gebarungskontrolle (IIIc)
1. Überprüfung der Gebarung des Landes
2. Überprüfung der Gebarung von Gemeinden und Gemeindeverbänden, Gemeindeaufsicht in Angelegenheiten des V. Hauptstückes des Gemeindegesetzes, Genehmigung von Beschlüssen (§ 91 GG)
3. Überprüfung der Gebarung von Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Landesorganen oder von Personen (Personengemeinschaften) verwaltet werden, die hiezu von Landesorganen bestellt sind
4. Überprüfung der Gebarung physischer und juristischer Personen hinsichtlich der Verwendung von Landesmitteln, soweit diese Prüfung vorbehalten bzw. dieser Prüfung zugestimmt wurde
5. Interne Meldestelle für das Land gemäß § 4 HSchG
6. Hinweisgebersystem des Landes
d) Abteilung Wohnbauförderung (IIId)
1. Wohnbauförderung
2. Wohnbeihilfe
3. Wohnberatung
4. Landeswohnbaufonds
5. Angelegenheiten des Richtwertgesetzes
*) Fassung ABl. 28/2022, 19/2024
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