W-EEffG 2026
Gliederung
2. Abschnitt Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen
§ 8 Gebäudeinventar
(1) Zur Erfüllung der Renovierungspflicht gemäß § 6 ist ein Gebäudeinventar zu erstellen. Dabei können zur Erhebung des Gebäudebestands die Daten gemäß den in § 17 Abs. 1 genannten Datenbanken verwendet werden.
(2) Das Gebäudeinventar enthält folgende Angaben je Gebäude:
1. die Gesamtnutzfläche in m 2 ;
2. den gemessenen jährlichen Energieverbrauch für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser, soweit diese Angaben vorliegen und
3. den Energieausweis.
(3) Das Gebäudeinventar kann Angaben zu Gebäuden enthalten, deren Gesamtnutzfläche weniger als 250 m 2betragen oder zusätzliche Angaben zu Abs. 2, die für die Zuordnung zu Energieeffizienzkategorien oder definierten Nutzungskategorien notwendig sind. Diese Angaben sind von der Veröffentlichungspflicht gemäß § 3 Z 16 nicht erfasst.
§ 16 W-EEffG 2026 · W-EEffG 2026 · Wiener Energieeffizienzgesetz 2026
§ 16 Zusammenarbeit und Unterstützung
…Daten sind davon nicht umfasst. Soweit notwendige Informationen gemäß Abs. 2 Z 3 die Erfüllung gebäudebezogener Verpflichtungen gemäß §§ 6 bis 8 betreffen, sind diese von den Bestimmungen zum Gebäudeinventar ( § 8 ) mitumfasst.…
§ 8 Gebäudeinventar
…§ 8. (1) Zur Erfüllung der Renovierungspflicht gemäß § 6 ist ein Gebäudeinventar zu erstellen. Dabei können zur Erhebung des Gebäudebestands die Daten gemäß den in…
§ 17 Datenschutz
…§ 17. (1) Die Behörde kann für die Erstellung des Gebäudeinventars gemäß § 8 Abs. 1 die Daten folgender Datenbanken verwenden: 1. das zentrale Gebäude- und Wohnungsregister gemäß Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister ( GWR-Gesetz ), BGBl. …
§ 14 Aufgaben und Befugnisse
…Behörde hat bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach den Aspekten der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorzugehen. (3) Die Behörde hat ein Gebäudeinventar ( § 8 ) zu erstellen und dieses mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren. Sie hat die Angaben des Gebäudeinventars gemäß § 8 Abs. 2 laufend auf…
Rückverweise