§ 46 Finanzieller Zuschuss für Familien
In Kraft seit 01. April 2023
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Das Land Salzburg leistet als Zuschuss einem (Tageseltern-)Rechtsträger für die Betreuung von Kindern, die weder schulpflichtig sind noch die Volksschule vorzeitig besuchen (§ 7 Schulpflichtgesetz 1985) mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die nicht von § 45 Abs 2 erfasst sind, pro Kind und Monat:
1. 20 €, wenn das Kind weniger als 31 Wochenstunden betreut wird, oder
2. 40 €, wenn das Kind 31 und mehr Wochenstunden betreut wird.
Für die Zuschüsse berücksichtigt werden die Monate, in denen die Einrichtung mehr als zwei Wochen betrieben wird und das Kind laut Betreuungsvereinbarung mindestens zwei Wochen und zwei Tage betreut wird.
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