§ 45b Elternbeitrag — S. KBBG
Für eine Betreuung von Kindern gemäß § 45a Abs 2 mehr als 20 Wochenstunden kann ein (Tageseltern-)Rechtsträger von der/den erziehungsberechtigten Person(en) pro Monat den dem Ausmaß der Betreuung entsprechenden und gemäß § 45 Abs 2 festgelegten Kostenbeitrag einheben.
§ 45 S. KBBG · S. KBBG · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019
§ 45 Entgelte – Allgemeines
…Ausmaß der Betreuung abhängige Kostenbeiträge bis zu den im Folgenden jeweils festgelegten Höchstbeträgen festgesetzt und von der/den erziehungsberechtigten Person(en) als Elternbeitrag (§ 45b) pro Monat eingehoben werden: Ausmaß der Betreuung Höchstbetrag pro Monat mehr als 20 bis weniger als 31 Wochenstunden 120 Euro ab 31 bis…
§ 48 Voraussetzungen
…gemäß § 45 festgelegt hat und den nach Abzug des Elternbeitragsersatzes (§ 45a) allfällig verbleibenden Restbetrag von der/dem/den Erziehungsberechtigten nach Maßgabe des § 45b einhebt, h) die in den Bestimmungen dieses Gesetzes und den auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen und Bescheiden festgelegten Verpflichtungen erfüllt. 4. (Anm: entfallen auf Grund…
§ 47 Sonderförderung für die Besuchspflicht
…Verordnung davon abweichend festsetzen. Kein Zuschuss gebührt, wenn Rechtsträger der Bund ist. Für die Betreuung von besuchspflichtigen Kindern ab 20 Wochenstunden ist § 45b sinngemäß anzuwenden. (2) Zum Zweck der Auszahlung der Zuschüsse gemäß Abs 1 hat der (Tageseltern-)Rechtsträger eine Liste der unter Abs 1 fallenden…
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