LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gleichbehandlungsgesetz 20212. ABSCHNITT Gleichstellungsgebot § 3 Gleichstellung§ 8a

§ 8a§ 8a Umsetzung der Richtlinien über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen und zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige

In Kraft seit 01. Oktober 2024
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