JudikaturVwGH

Ra 2025/11/0003 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
Öffentliches Recht
16. Januar 2025

Nichtstattgebung - grundverkehrsbehördliche Genehmigung - Das Erfordernis einer allfälligen Rückabwicklung für den Fall, dass der Revision Folge gegeben wird, ist für sich genommen nicht geeignet, eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der von der Amtspartei zu vertretenden öffentlichen Interessen als Folge der Umsetzung des angefochtenen Erkenntnisses in die Wirklichkeit darzutun (VwGH 24.4.2018, Ra 2018/11/0077). Mit dem in § 62 S.GVG vorgesehenen nachträglichen Prüfungsverfahren steht dem Revisionswerber jedenfalls ein Weg zur Rückgängigmachung des Rechtserwerbs durch den Zweitmitbeteiligten und damit zur Wahrung der vom Revisionswerber wahrzunehmenden Interessen zur Verfügung (vgl. § 62 Abs. 4 leg. cit., demgemäß das Grundbuchsgericht die Eintragung auf Antrag der zuständigen Grundverkehrsbehörde zu löschen hat, wenn einem grundbücherlich bereits durchgeführten Rechtserwerb die Zustimmung rechtskräftig versagt wird).