Ra 2025/01/0097 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Art. 20 AEUV steht nach der Rechtsprechung des EuGH 25.4.2024, C-684/22 bis C-686/22, Stadt Duisburg (Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit) einer Regelung eines Mitgliedstaates nicht entgegen, die (wie § 27 StbG) vorsieht, dass im Fall des freiwilligen Erwerbs der Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats (und damit die Unionsbürgerschaft) kraft Gesetz verloren geht, sofern die unionsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeitsprüfung im Rahmen eines Verfahrens zur Beibehaltung der Staatsbürgerschaft erfolgen kann (vgl. zum Urteil des EuGH Stadt Duisburg bereits VwGH 17.12.2024, Ra 2024/01/0406).