JudikaturVwGH

Ra 2024/15/0025 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2025

Zwar können Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht nur solche des materiellen, sondern auch des Verfahrensrechts sein; nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH reicht es jedoch - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - nicht aus, eine Außerachtlassung von Verfahrensvorschriften zu behaupten, ohne die Relevanz der genannten Verfahrensmängel darzulegen. Die Relevanz geltend gemachter Verfahrensfehler ist in konkreter Weise darzulegen, indem aufgezeigt wird, dass der behauptete Verfahrensfehler für den Ausgang des Verfahrens entscheidend war (vgl. etwa VwGH 18.1.2018, Ra 2017/16/0178).

Rückverweise