JudikaturVwGH

Ra 2024/09/0033 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 2024

Weder das Wahrnehmen von Rechten und Erheben von zulässigen Beschwerden noch das Üben von sachlicher Kritik stellen grundsätzlich Dienstpflichtverletzungen dar (VwGH 25.1.2024, Ro 2023/09/0009), welche zu einer ungünstigen Zukunftsprognose führen könnten.