Ra 2024/06/0049 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Von Gegenstandslosigkeit ist auszugehen, wenn die Vollstreckung eines Benützungsverbotes wegen wesentlicher Änderung der Sachlage unzulässig ist (vgl. VwGH 25.9.2018, Ra 2016/05/0011 oder auch 22.7.2020, Ra 2018/06/0117, jeweils mwN).