JudikaturVwGH

Ra 2016/05/0011 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2018

Auf Grund der rechtskräftigen Erteilung der Baubewilligung für jenes Vorhaben, welches den Gegenstand des Benützungsverbotes bildete, ist ein Vollzug dieses Benützungsverbotes ausgeschlossen und diese Entscheidung daher gegenstandslos, ist doch die Vollstreckung wegen wesentlicher Änderung der Sachlage unzulässig (Hinweis VwGH 20.9.2005, 2002/05/0822, und VwGH 26.11.2014, 2013/05/0035, jeweils mwN).

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