JudikaturVwGH

Ro 2024/04/0004 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juni 2025

Die Erläuterungen zur Stammfassung bzw. zu den Novellierungen des Gewerbes der Gewerblichen Vermögensberatung gemäß § 136a GewO 1994 enthalten - im Unterschied zu den Erläuterungen zur Novellierung des § 136 GewO 1994 betreffend das Gewerbe der Unternehmensberatung (vgl. AB 1752 BlgNR 25. GP 7f) - keinen Hinweis darauf, dass den Gewerblichen Vermögensberatern die ehemals durch Ausgleichsvermittler ausgeübten Tätigkeiten zustehen sollen.

Rückverweise